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1. Eltern haben Rechte

Eltern haben eine ganze Reihe von Rechten. Diese lassen sich untergliedern in:

Entscheidungsrechte,

Informations- und Beratungsrechte,

Anhörungsrechte,

Antragsrechte.

Aus demumfangreichen Katalog an Rechtenwerden beispielhaft einige herausgegriffen.

Entscheidungsrechte

Für Eltern besteht bezüglich ihres minderjährigen Kindes Entscheidungsfreiheit, z.B.

bei folgenden Fragen:

Eltern haben – außer bei Pflichtschulen – das Recht,

Schulart, Ausbildungs-

richtung und Fachrichtung

zu wählen, wobei der Staat z.B. Aufnahmekriterien

aufstellen kann.

Sie können Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Schule wählen und über die

Teilnahme amWahlunterricht

entscheiden.

Sie haben das Recht, ihre Kinder

vom Religionsunterricht abzumelden

.

Außerdem können Eltern weitgehend

zwischen den Förderorten Förderschule

und allgemeine Schule wählen

.

Informations- und Beratungsrechte

Folgende Rechte auf Information und Beratung bezüglich ihrer minderjährigen Kinder

können Eltern u.a. in Anspruch nehmen:

Eltern haben das Recht auf einemöglichst

frühzeitige, schriftliche Information

über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge,

insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands.

Auf Wunsch der Eltern oder der Schüler hat die Lehrkraft die erzielten

Noten

zu

nennen

.

Schriftliche Leistungsnachweise

sind den Eltern zur

Kenntnis

zu geben.

Eltern haben Anspruch auf

Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten.

Art. 44 Abs. 1 BayEUG

Art. 50 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 BayEUG

Art. 46 Abs. 4 BayEUG

Art. 41 Abs. 1 BayEUG

§ 14 VSO-F

Art. 75 Abs. 1 BayEUG

Art. 52 Abs. 2 Satz 4 BayEUG

s. Schulordnungen

1

Art. 85 Abs. 1 BayEUG

Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayDSG

§ 41 BaySchO

1

§ 10 Abs. 4 Satz 2 GrSO, § 12 Abs. 3 Satz 2 MSO, § 50 Abs. 3 VSO-F, § 48 Abs. 2 Satz 1 FOBOSO,

§ 52 Abs. 1 RSO, § 57 Abs. 2 Satz 1 GSO, § 49 Abs. 2 WSO

I. Rechte und Pflichten der Eltern