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2.2 Wahlen durchführen

Wahlen haben in Demokratien eine große Bedeutung. In der Schule machen Jugendliche ihre ersten

Erfahrungen mit dieser Mitwirkungsmöglichkeit, denn jeder darf zumindest an der Wahl des Klassen-

sprechers teilnehmen.

Mittlerweile gibt es aber auch einige Schulen, an denen zudem die Schülersprecher und/oder Verbin-

dungslehrer direkt von allen Schülern gewählt werden („Urwahl“). Möglich ist das, wenn das Schul-

forum dies so entscheidet (Vgl. Art. 62 BayEUG in Verbindung mit den jeweiligen Schulordnungen).

Folgende allgemeine Grundsätze müssen sowohl bei der Klassensprecher- als auch bei der Schüler-

sprecherwahl beachtet werden:

Die Wahl ist

frei

, es darf also jeder wählen,

wen er will, ohne beeinflusst zu werden.

Die Wahl ist

gleich

, es hat also jeder gleich

viele Stimmen.

Die Wahl ist

allgemein

, es darf also jeder

Wahlberechtigte wählen.

Die Wahl ist

geheim

, es muss also dafür gesorgt

werden, dass niemand sieht, wer wen wählt.

Die Wahl ist

direkt

, die Wahlberechtigten wählen

also unmittelbar die Kandidaten.

Klassensprecherwahl

Der Klassenleiter hat bei der Leitung der Wahl eine wichtige Vorbildfunktion. Er sollte vermitteln, dass

die Wahl eine sehr wichtige und keinesfalls eine lästige, zeitraubende Angelegenheit ist. Damit sich die

Schüler (neu) kennen lernen und so eine fundierte Entscheidung treffen können, sollte die Wahl möglichst

nicht in der ersten Schulwoche stattfinden. Für die Vorbereitung und Durchführung muss genügend

Zeit eingeplant werden. Außerdem ist eine „Bedenkzeit“ zwischen der Aufstellung der Kandidaten und

der Durchführung der Wahlen wünschenswert.

Euer Verbindungslehrer sollte bei der ersten Lehrerkonferenz eines jeden Schuljahres die Klassenleiter

an diese wichtige Aufgabe erinnern (

1.1.2 „Verbindungslehrer“). Die folgende Übersicht kann er als

Kopiervorlage für die Klassenleiter nutzen.

Praktische Hinweise zur Klassensprecherwahl für den Klassenleiter

Im Vorfeld:

die Schüler über die Aufgaben und Möglichkeiten des Amtes informieren

die Schüler über die Bedeutung der Wahl, die Wahlrechtsgrundsätze (frei, gleich, allgemein,

geheim, direkt) und das Wahlverfahren (s.u.) informieren

die Kandidaten ohne Beeinflussung und Kommentierung aufstellen lassen

den Termin mit der Klasse und evtl. Kollegen absprechen

die Stimmzettel entsprechend anfertigen und eine geeignete Wahlurne besorgen