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2.2 Wahlen durchführen
Wahlen haben in Demokratien eine große Bedeutung. In der Schule machen Jugendliche ihre ersten
Erfahrungen mit dieser Mitwirkungsmöglichkeit, denn jeder darf zumindest an der Wahl des Klassen-
sprechers teilnehmen.
Mittlerweile gibt es aber auch einige Schulen, an denen zudem die Schülersprecher und/oder Verbin-
dungslehrer direkt von allen Schülern gewählt werden („Urwahl“). Möglich ist das, wenn das Schul-
forum dies so entscheidet (Vgl. Art. 62 BayEUG in Verbindung mit den jeweiligen Schulordnungen).
Folgende allgemeine Grundsätze müssen sowohl bei der Klassensprecher- als auch bei der Schüler-
sprecherwahl beachtet werden:
Die Wahl ist
frei
, es darf also jeder wählen,
wen er will, ohne beeinflusst zu werden.
Die Wahl ist
gleich
, es hat also jeder gleich
viele Stimmen.
Die Wahl ist
allgemein
, es darf also jeder
Wahlberechtigte wählen.
Die Wahl ist
geheim
, es muss also dafür gesorgt
werden, dass niemand sieht, wer wen wählt.
Die Wahl ist
direkt
, die Wahlberechtigten wählen
also unmittelbar die Kandidaten.
Klassensprecherwahl
Der Klassenleiter hat bei der Leitung der Wahl eine wichtige Vorbildfunktion. Er sollte vermitteln, dass
die Wahl eine sehr wichtige und keinesfalls eine lästige, zeitraubende Angelegenheit ist. Damit sich die
Schüler (neu) kennen lernen und so eine fundierte Entscheidung treffen können, sollte die Wahl möglichst
nicht in der ersten Schulwoche stattfinden. Für die Vorbereitung und Durchführung muss genügend
Zeit eingeplant werden. Außerdem ist eine „Bedenkzeit“ zwischen der Aufstellung der Kandidaten und
der Durchführung der Wahlen wünschenswert.
Euer Verbindungslehrer sollte bei der ersten Lehrerkonferenz eines jeden Schuljahres die Klassenleiter
an diese wichtige Aufgabe erinnern (
→
1.1.2 „Verbindungslehrer“). Die folgende Übersicht kann er als
Kopiervorlage für die Klassenleiter nutzen.
Praktische Hinweise zur Klassensprecherwahl für den Klassenleiter
Im Vorfeld:
die Schüler über die Aufgaben und Möglichkeiten des Amtes informieren
die Schüler über die Bedeutung der Wahl, die Wahlrechtsgrundsätze (frei, gleich, allgemein,
geheim, direkt) und das Wahlverfahren (s.u.) informieren
die Kandidaten ohne Beeinflussung und Kommentierung aufstellen lassen
den Termin mit der Klasse und evtl. Kollegen absprechen
die Stimmzettel entsprechend anfertigen und eine geeignete Wahlurne besorgen