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2. Zuwendungen Dritter

Ihr könnt euch Geld oder Sachen, die ihr dann verkauft oder verlost, z. B. von

Firmen oder Privatleuten spenden lassen. Allerdings dürft ihr dafür keine steuer­

lich relevanten Quittungen ausstellen. Dies kann aber z. B. der Förderverein der

Schule, wenn dieser eine zweckgebundene Spende erhält und dann an euch

weiterleitet. Auch die Schulleitung kann in Vertretung des Sachaufwandsträgers

Spendenbescheinigungen ausstellen. Außerdem müsst ihr beachten, dass

Spenden nicht mit Bedingungen verknüpft sein dürfen, die den Aufgaben der

Schülermitverantwortung widersprechen.

3. Gewinne aus Veranstaltungen/Aktionen

Das ist wohl die ergiebigste Quelle. Aufpassen müsst ihr, dass die Einnah-

men nicht regelmäßig sind und so Konkurrenz zu Gewerbebetrieben entsteht.

Zur Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben gibt es folgende Möglichkeiten:

Staatliche Schulen können ein SMV-Konto bzw. ein entsprechendes Unter-

konto einrichten. Dieses verwaltet ein SSP zusammen mit einer durch die

Schulleitung bestimmten Lehrkraft.

Alternativ kann von allen öffentlichen Schulen ein vom Sachaufwandsträger

eingerichtetes Konto genutzt werden.

Um den Überblick über eure Finanzen zu behalten, hat der für die Finanzen

zuständige SSP (

Kassenwart

) auch ein Kassenbuch zu führen, in dem er alle

Einnahmen und Ausgaben mit Datum und Beleg-Nummer auflistet. Numme-

riert die Belege und heftet sie in einem Ordner ab oder klebt sie in ein Heft,

dann findet ihr sie bei Bedarf schneller wieder. Denn dann genügt ein Blick in

die Auflistung, und ihr wisst, nach welcher Nummer ihr suchen müsst.

Achtung!!

Ihr müsst unbedingt darauf achten, dass ihr eine korrekte Buch­

führung habt, mit der Einnahmen und Ausgaben dokumentiert werden! Leider

verschwindet manchmal auch Geld und dann ist der Ärger groß.

Die Überprüfung der Finanzen (Kontoauszüge, Kassenbestand) und der Buch-

führung (Belege) sollte in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal im Jahr)

durch ein Mitglied der Schulleitung und ein Mitglied der Klassensprecher­

versammlung erfolgen. Vorher solltet Ihr natürlich selbst bereits überprüft haben,

ob alles passt.