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Landesschülerrat/Landesschülerkonferenz
Der Landesschülerrat (LSR) ist der Vorstand der
Landesschülerkonferenz
(LSK). Er setzt sich aus den sechs Landesschülersprechern (jeweils ein Ver-
treter von Gymnasium, Realschule, Mittelschule, FOS/BOS, Berufliche Schulen
und Förderschule) und deren sechs Stellvertretern zusammen. Diese können
dann beispielweise Stellungnahmen zu bildungspolitischen Themen formulieren
und weitere Veranstaltungen und Seminare organisieren. Die Landesschüler-
sprecher haben ein Informations- und Anhörungsrecht. Dieses besagt, dass sie
durch das Kultusministerium über besprochene Angelegenheiten mit Bezug
auf Schüler oder schulische Angelegenheiten informiert werden müssen und sich
im Anschluss dazu auch äußern dürfen. Des Weiteren erlaubt ihnen das Vor-
schlagsrecht, Anregungen und Vorschläge der Schüler an das Kultusministerium
zu richten.
In der LSK, die in der Regel dreimal imSchuljahr tagt, wird eine schulartübergrei-
fende Schülervertretungsarbeit auf Landesebene geleistet. Ein
Landeskoordi-
nator SMV
unterstützt die LSK und den LSR in ihrer Arbeit. In der LSK wird zu
unterschiedlichen Themen Stellung bezogen und es werden Antragsdiskussio-
nen durchgeführt. Außerdem kann sie eigenständige Projekte organisieren und
durchführen und Mittel hierfür beim Kultusministerium beantragen.
Ausführlichere Informationen zu den hier nur
kurz vorgestellten Ämtern und Gremien findet
ihr unter
www.smv.bayern.de.
Das Online-Portal „SMV“ bietet darüber
hinaus zahlreiche Anregungen, praktische
Tipps sowie good practice-Beispiele.