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Landesschülerrat/Landesschülerkonferenz

Der Landesschülerrat (LSR) ist der Vorstand der

Landesschülerkonferenz

(LSK). Er setzt sich aus den sechs Landesschülersprechern (jeweils ein Ver-

treter von Gymnasium, Realschule, Mittelschule, FOS/BOS, Berufliche Schulen

und Förderschule) und deren sechs Stellvertretern zusammen. Diese können

dann beispielweise Stellungnahmen zu bildungspolitischen Themen formulieren

und weitere Veranstaltungen und Seminare organisieren. Die Landesschüler-

sprecher haben ein Informations- und Anhörungsrecht. Dieses besagt, dass sie

durch das Kultusministerium über besprochene Angelegenheiten mit Bezug

auf Schüler oder schulische Angelegenheiten informiert werden müssen und sich

im Anschluss dazu auch äußern dürfen. Des Weiteren erlaubt ihnen das Vor-

schlagsrecht, Anregungen und Vorschläge der Schüler an das Kultusministerium

zu richten.

In der LSK, die in der Regel dreimal imSchuljahr tagt, wird eine schulartübergrei-

fende Schülervertretungsarbeit auf Landesebene geleistet. Ein

Landeskoordi-

nator SMV

unterstützt die LSK und den LSR in ihrer Arbeit. In der LSK wird zu

unterschiedlichen Themen Stellung bezogen und es werden Antragsdiskussio-

nen durchgeführt. Außerdem kann sie eigenständige Projekte organisieren und

durchführen und Mittel hierfür beim Kultusministerium beantragen.

Ausführlichere Informationen zu den hier nur

kurz vorgestellten Ämtern und Gremien findet

ihr unter

www.smv.bayern.de

.

Das Online-Portal „SMV“ bietet darüber

hinaus zahlreiche Anregungen, praktische

Tipps sowie good practice-Beispiele.