Table of Contents Table of Contents
Previous Page  84 / 116 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 84 / 116 Next Page
Page Background

84

Rolle des

Schulentwicklungs-

koordinators

neu denken

• in Kooperation benachbarter Schulämter angeboten werden können

(Verkehrserziehung, Kunst, Musik etc.),

• für ganz Niederbayern eingerichtet werden sollen (ev. Religion, Um-

welterziehung).

Schließlich wurde festgelegt, mit welchem Stundenmaß die verschiede-

nen Leistungen (Fortbildungen, Beratungsangebote, regionale Koordi-

nierung etc.) abgegolten werden sollen.

Auf diese Weise wurde im Konsens mit allen Schulämtern ein transpa-

rentes Zuweisungssystem entwickelt, das die gleichwertige Ressourcen-

zuteilung für alle Fachberater in Niederbayern sicherstellt. Mit diesem

Vorgehen wird außerdem eine Forderung des Obersten Rechnungshofes

umgesetzt, der eine engere und intensivere Kooperation der Schulämter

angeregt hat.

Neue Handlungsfelder für den Schulentwicklungskoordinator (SEK)

Die Aufgabe des Schulentwicklungskoordinators wurde im Jahr 2000

an allen Regierungen und MB-Dienststellen installiert, um nach dem

„Augsburger Kongress“ die Schulentwicklungsprozesse anzustoßen, Best

Practice-Beispiele vorzustellen und Schulentwicklungsmoderatoren in

ihrer Aufgabe zu unterstützen. Im Wesentlichen beschränkte sich aber

die Arbeit der SEK meist darauf, schulartübergreifend die jährlichen „Re-

gionalen Schulentwicklungstage“ zu organisieren.

Inzwischen ist die Schulentwicklung längst dem Anfangsstadium ent-

wachsen. Sie ist im BayEUG (Art. 2) verankert und eine selbstverständ-

liche Kernaufgabe für jede Schule. Statt wie früher Schulentwicklung zu

implementieren, geht es nun um eine systematische und nachhaltige

Umsetzung der schulspezifischen Ziele, die aus der Externen Evaluation,

dem eigenen Profil und aus den schulpolitischen Schwerpunktsetzungen

erwachsen. Damit verbunden sind neue Anforderungen an die Lehrper-

sonen und Schulleitungen, die für die Verantwortlichen in den Schulen

und in der Schulaufsicht neue Handlungsfelder mit sich bringen. Eine be-

sondere Rolle kommt dabei dem SEK zu, der einen Überblick über die we-

sentlichen Angebote im Rahmen der Schulentwicklung und Fortbildung

behalten und die Maßnahmen im Regierungsbezirk koordinieren soll.

Eine neue Zuständigkeit für den Schulentwicklungskoordinator der

Grund- und Mittelschulen wurde bereits beschrieben. Er wird künftig die

Zuteilung der Anrechnungsstunden für die Fachberater/innen zusam-

men mit den Fortbildungsschulräten festlegen. In enger Abstimmung

werden sie gemeinsam außerdem dafür sorgen, dass die Fachberater,

Unterstützer und Experten „schulscharf“ eingesetzt werden und auf die-

se Weise die Lehrkräfte und Schulleitungen die Beratung und Unterstüt-

zung erhalten, die sie benötigen.