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Berichterstattungspflicht

der Unterstützer

Erstqualifizierung

der Unterstützer

Die Aufgabenbeschreibung ist allerdings nur eine wichtige Vorausset-

zung für einen zielgerichteten Einsatz. Wichtig ist offensichtlich auch das

Festschreiben der Einsatzgebiete, der Modalitäten und einer Verpflich-

tung, die Aufgabe bei Bedarf auch anzunehmen (vgl. 4.2.4.). Es wurde

häufiger berichtet, dass Multiplikatoren nach der Ausbildung nicht zur

Verfügung standen oder nur zu räumlichen und zeitlichen Konditionen,

die der Unterstützer selbst bestimmte.

Berichterstattungspflicht

Anzahl Angebote

Ja, davon …

an die Schulaufsicht

121

an das ISB

22

an die Schulberatungs-

stelle

10

an die ALP

6

an das StMUK

5

an andere Unterstützer 1

Summe

165

Nein

50

Nein, nur Übermittlung von Teilnehmerzahlen/

Bilanzen

14

Nicht bekannt

2

Summe

231

Tabelle 6: Berichterstattungspflicht der Unterstützer

Neben einer klaren Aufgabenbeschreibung ist auch die Festlegung einer

Berichterstattungspflicht an die jeweils zuständigen Stellen nötig. Bei ca.

¼ der Angebote ist sie nicht oder nicht in ausreichendem Maße gege-

ben. Zu bedenken ist, dass es Unterstützungsangebote gibt, die ohne

Ressourcen für die Unterstützer auskommen (müssen) und in solchen

Fällen der Dokumentationsaufwand minimiert wird.

Erstqualifizierung

Anzahl Angebote

Lehrgang ALP

135

Lehrgang Schulaufsicht

28

Studium

20

keine Erstqualifizierung

50

Summe

224

Mehrfachnennungen waren möglich.

Tabelle 7: Erstqualifizierung der Unterstützer

Sowohl die Erstqualifizierung als auch die fachliche Begleitung von Un-

terstützern sind wichtige Stellschrauben für die Qualität von Unterstüt-

zung. Insofern ist zu prüfen, ob nicht immer eine solche erforderlich ist,

ob als Voraussetzung oder als Fort- und ggf. Weiterbildung. Umfang und

Intensität könnten an den konkreten Bedarf angepasst werden.