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Über das Jahr 2018 hinaus reichen die folgenden zwei Investitionsprogramme der Bayeri-

schen Staatsregierung, die – sofern stellenrelevant – ebenfalls in die Gesamtbedarfsberech-

nung der Lehrerbedarfsprognose eingehen:

Zur weiteren und zusätzlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler wurde im Jahr 2017

das Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen!“ beschlossen. Ins-

besondere für die Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums, für die Stärkung der Un-

terrichtsversorgung, für den weiteren Ausbau der Inklusion und für mehr Leitungszeit der

Schulleitungen sollen in den kommenden Jahren insgesamt 2 000 zusätzliche Stellen für die

Schulen aller Schularten zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II will die Staatsregierung in den kommenden fünf

Jahren massiv in die digitale Bildung investieren. Geplant sind sachliche Maßnahmen wie

Förderprogramme zur Verbesserung der IT-Ausstattung der Schulen, aber auch stellenwirk-

same Verbesserungen durch eine nachhaltige Stärkung von Informatik bzw. Informations-

technologie an den weiterführenden Schulen sowie eine entsprechende Fortbildungsinitiative.

Als erster Schritt enthält der Nachtragshaushalt 2018 bereits 99 zusätzliche Stellen.

Auch der Ausbau von Ganztagsangeboten ist eines der zentralen Ziele bayerischer Bildungs-

politik und soll daher bedarfsgerecht weiter fortgeführt werden. In der Gesamtbedarfsberech-

nung der Lehrerbedarfsprognose werden im Prognosezeitraum Zusatzbedarfe gemäß dem

aktuellen Planungsstand in Ansatz gebracht.

Im Hinblick auf den mittel- und längerfristigen Grundbedarf wird außerdem folgendem Effekt

gesondert Rechnung getragen: In der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statisti-

schen Landesamtes aus dem Jahr 2015 wurde die Geburtenzahl für das Jahr 2016 um knapp

10 % unterschätzt. Dies wirkt sich zeitversetzt auf die Einschulungen ab dem Jahr 2022 aus.

Die daraus resultierenden kumulativen Schülerzahlmehrungen sind durch entsprechende zu-

sätzliche Lehrerbedarfe in der Modellrechnung berücksichtigt.

Das

Gesamtangebot

für ein Prognosejahr ergibt sich, wenn man zu den von der heutigen

Lehrerschaft dann noch im Dienst befindlichen Lehrkräften alle bis dahin fertig werdenden

Neubewerber hinzunimmt. Dabei werden für jene Lehramtsbewerber, für die sich nach der

Modellrechnung eine Beschäftigungsmöglichkeit im Schuldienst ergibt, die gleichen Ab-

gangsquoten zugrunde gelegt, wie sie bei Junglehrern ermittelt wurden, die sich bereits im

Schuldienst befinden. Für die übrigen Absolventen wird hingegen eine höhere Abgangsquote

in Ansatz gebracht, da nicht eingestellte Lehrkräfte mangels Planungssicherheit realistisch

betrachtet weniger lang zur Verfügung stehen werden. Teilnehmer an Zweitqualifizierungs-

maßnahmen werden nur an derjenigen Schulart gezählt, an der die jeweilige Maßnahme an-

geboten wird (Grund-, Mittel-, Förderschulen). Für die umgekehrte Richtung wird in der Mo-

dellrechnung die Annahme getroffen, dass insgesamt ein Drittel aller Zweitqualifizierten zu

einem späteren Zeitpunkt an die originär angestrebte Schulart (Realschulen, Gymnasien)

wechseln wird, wodurch wiederum entsprechende Angebotslücken an den abgebenden

Schularten entstehen.