Kommunalwahlen in Bayern am 16. März 2014 - page 26-27

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Beispiel 2
Auf dem Stimmzettel steht nur eine Bewerberin oder ein Bewerber
für das Amt des ersten Bürgermeisters.
Sie können in diesem Fall den vorgeschlagenen Bewerber wählen
oder Sie wählen eine andere Person, indem Sie diese auf dem Stimm-
zettel handschriftlich eintragen und in eindeutiger Weise bezeichnen
(z.B. Familienname, Vorname, Beruf).
Gewählt ist auch hier, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhalten hat.
Beispiel 1
Diese Art Stimmzettel kommt in der Praxis am häufigsten vor. Auf dem
Stimmzettel stehen mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt
des ersten Bürgermeisters. Es darf nur ein Name angekreuzt werden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stim-
men erhalten hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den
beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl
statt, und zwar am zweiten Sonntag nach demWahltag. Aus der Stich-
wahl geht als erster Bürgermeister hervor, wer von den abgegebenen
gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Wahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
und Wahl der Kreisräte
Wie viele Stimmen haben Sie?
Die Anzahl der Stimmen, die Sie für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und für die
Wahl der Kreisräte vergeben dürfen, steht jeweils ganz oben auf dem Stimmzettel. Sie
ist gestaffelt nach der Einwohnerzahl.
Gemeinderatswahlen
Die Anzahl der Stimmen entspricht bei Gemeinderatswahlen in
Gemeinden ab 3.000
Einwohnern
der Zahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze (zwischen 16 und 80,
s. hierzu Grafik auf S. 15).
In Gemeinden
bis zu 3.000 Einwohnern
sind je nach Gemeindegröße zwischen 8 und 14
Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Die Anzahl der Stimmen richtet sich hier nach dem
Wahlvorschlag mit der höchsten Bewerberzahl. Im Höchstfall darf sie das Doppelte der
Zahl der Gemeinderatssitze betragen.
Sofern kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, haben Sie doppelt so viele
Stimmen wie Sitze zu vergeben sind.
Wahl der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Wahl der Landrätinnen und Landräte
Wahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder und Wahl der Kreisräte
1...,8-9,10-11,12-13,14-15,16-17,18-19,20,21,22-23,24-25 28-29,30-31,32-33,34-35,36-37,38-39,40
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