Kommunalwahlen in Bayern am 16. März 2014 - page 36-37

17
16
So können Sie weiterhin mitwirken und mitentscheiden:
Bürgerfragestunden (in der Regel vor der Gemeinderatssitzung)
Bürgerversammlungen
Bürgeranträge
Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Ehrenamtliches Engagement
Mitarbeit in Parteien, Vereinen
Bürgerinitiativen
gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligungen, zum Beispiel in Bauleitplan-
verfahren, Planfeststellungsverfahren
allgemeine Anregungen, Vorschläge und Beschwerden (Petitionsrecht)
Der Landkreis
Die 71 bayerischen Landkreise sind für überörtliche Angelegenheiten zuständig, die über
die Aufgaben einer einzelnen Gemeinde hinausgehen. Überörtlich sind die Aufgaben
dann, wenn die Gemeinden damit fachlich und finanziell überfordert wären bzw. wenn
die spezielle Aufgabenerfüllung ein größeres Einzugsgebiet erfordert.
Übrigens nehmen auch die 25 kreisfreien Städte in Bayern sämtliche Aufgaben und Zu-
ständigkeiten der Landkreise wahr.
Wie finanzieren sich die Gemeinden?
Die Haupteinnahmequelle der Gemeinden sind Steuereinnahmen. Eine weitere Einnahme-
quelle stellen die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs durch den Freistaat
Bayern dar. Mit diesen staatlichen Leistungen sollen auch übermäßige Steuerkraftunter-
schiede zwischen den einzelnen Gemeinden ausgeglichen werden. Zudem erheben die Ge-
meinden Abgaben (Beiträge und Gebühren) zur Finanzierung kommunaler Einrichtungen
und Leistungen. Daneben fließen den Gemeinden weitere Einnahmen aus unterschied-
lichsten Quellen zu, zum Beispiel Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung, Vermie-
tung oder Zinsen aus Kapitalvermögen.
Wie können Sie die Gemeindevertretung kontrollieren und auf die
Gemeindepolitik Einfluss nehmen?
Auch nach der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder können
Sie weiterhin an der „Gemeindepolitik“ mitwirken.
Es gibt viele Informationsquellen:
Informationsblatt der Gemeinde (Amtsblatt, Mitteilungsblatt), Internet
Zeitungsberichte
Informationsveranstaltungen zu aktuellen Planungen (z.B. beim Bau einer
Umgehungsstraße)
Besuch von öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
Die Gemeinde
Der Landkreis
1...,18-19,20,21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35 38-39,40
Powered by FlippingBook