Table of Contents Table of Contents
Previous Page  6 / 8 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 8 Next Page
Page Background

6

Mit dem Profil „Inklusion“ ausgezeichnete

Realschulen und

Gymnasien

setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungs-

konzept um, bei dem Unterrichtsformen und Schulleben sowie Ler-

nen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit

und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet sind.

Kooperationsklassen

3

An Grund- und Mittelschulen werden in Kooperationsklassen ca.

3–5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen

mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet.

Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse

mit mehreren Stunden pro Woche. Die Schülerbeförderung zur

Kooperationsklasse an Grund- und Mittelschulen wird – gegebe-

nenfalls im Gastschulverhältnis – ermöglicht.

Auch an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen ist eine

Unterrichtung von mehreren Schülern mit sonderpädagogischem

Förderbedarf in einer Regelschulklasse mit Unterstützung des

Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes möglich.

3 (vgl. Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1 BayEUG)

Partnerklassen

4

-

-

4 (vgl. Art. 30a Abs. 7 Ziff. 2 BayEUG)

Partnerklassen sind vor allem Klassen der Förderschule an einer all

gemeinen Schule, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbe

darf besuchen. Hier arbeiten eine Klasse der Förderschule und eine