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Vorwort

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ig S

In Bayern gibt es

eine bedeutende

Zahl von Kindern

und Jugendlichen

mit sonderpäda-

gogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen eröffnet unser viel

fältig differenziertes und durchlässiges Schulwesen einen pass

genauen Weg für die individuelle Entwicklung – bei einem künftig

gestärkten Wahlrecht der Eltern. Unterstützung auf diesem Weg

bietet die Sonderpädagogik mit ihrem vielfältigen Angebot von

der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Aus

bildung. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Prävention,

Rehabilitation und Inklusion. Die Mobilen Sonderpädagogischen

Dienste etwa ermöglichen es, immer mehr Kinder und Jugend

liche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den allgemeinen

Schulen zu unterrichten und zu fördern. Durch die Schulen mit

dem Schulprofil „Inklusion“ stehen seit Beginn des Schuljahres

2011/12 zudem neue Möglichkeiten zur Verfügung, den Bedürf

nissen von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem

Förderbedarf an der allgemeinen Schule gerecht zu werden.

Das Zentrum sonderpädagogischer Professionalität und Fachlich

keit ist die Förderschule. Ihr besonderer Auftrag ist es, mit hoher

Diagnose-Kompetenz, qualifizierten Förderangeboten und profes

sionellem Unterricht dem Förderbedarf jedes einzelnen Kindes

oder Jugendlichen auf sehr individuelle Weise gerecht zu werden.

Darüber hinaus können ab dem Schuljahr 2014/15 auch Förder

schulen das Profil „Inklusion“ erwerben.

Besonderer Dank gebührt den Abgeordneten der interfraktionellen

Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven

tion im bayerischen Schulwesen. Dank dieser Zusammenarbeit

konnte Art. 24 UN-BRK mit der am 1.8.2011 in Kraft getretenen

Gesetzesänderung im BayEUG rechtlich umgesetzt werden.

sch

Dr. Ludw paenle

Bayeri

er Staatsminister für Bildung

und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Georg Eisenreich

Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst