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Inklusion in Bayern

Bayern legt verstärkt seit der Novellierung des Bayerischen

Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) 2003 besonde-

ren Wert auf die integrativen Bemühungen, um Kinder mit

sonderpädagogischem Förderbedarf zunehmend an der allge-

meinen Schule zu unterrichten und zu fördern. Durch die UN-

Behindertenrechtskonvention 2009, Artikel 24, wird ein Recht

auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich als

verbindlich erklärt. Mit der Änderung des BayEUG zum 01.08.2011

setzt Bayern diesen Anspruch rechtlich um und baut ihn schritt-

weise für alle Förderschwerpunkte weiter aus:

Sprache

Lernen

emotionale und soziale Entwicklung

Hören

Sehen

körperliche und motorische Entwicklung

geistige Entwicklung

Dabei soll durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten ein ech-

tes Entscheidungsrecht der Eltern gewährleistet werden. Dieses

Angebot reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an

allen Schularten in Bayern bis hin zu den spezialisierten Förder-

schulen in allen Förderschwerpunkten.

Zur Unterstützung der inklusiven Schul-

entwicklung können sich die Schulen

und deren Partner am Leitfaden „Profil-

bildung inklusive Schule – ein Leitfaden

für die Praxis“ orientieren.

Nachfolgend werden die verschiedenen inklusiven Möglich-

keiten der Förderung und Unterrichtung – von der Einzelinklusion

in der wohnortnahen Schule bis hin zu gruppenbezogenen

Förderformen – aufgezeigt.