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Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“

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Eine Schule mit dem Profil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage einer

gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzeption in Unterricht

und Schulleben individuelle Förderung für alle Schülerinnen und

Schüler um.

In der

Grund- und Mittelschule

mit dem Profil „Inklusion“

gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für

Sonderpädagogik gegebenenfalls mit weiteren Fachkräften

eigenverantwortlich das gemeinsame Lernen. Die Lehrkräfte für

Sonderpädagogik sind in das Lehrerkollegium der allgemeinen

Schule eingebunden.

Möglichkeit der Bildung von Klassen mit festem Lehrertandem

für gemeinsamen Unterricht in inklusiven Schulen (vgl. 30b

Abs. 5 BayEUG)

Das feste Lehrertandem aus einer Lehrkraft der allgemeinen Schule

und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik (ggf. auch Heilpädagogi

sche Förderlehrer oder Heilpädagogische Unterrichtshilfen) unter-

richtet diese Klasse gemeinsam. Klassen mit festem Lehrertandem

sind gedacht für Schüler ohne und mit sehr hohem Förderbedarf.

2 (vgl. Art. 30b Abs.3 bis 5 BayEUG)

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