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3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte

für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven

Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen

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im Unterricht zu thematisieren (vgl. z. B. „Handbuch für Schülervertreter“,

S. 35 f., SMV-Portal

http://www.smv.bayern.de, www.bpb.de/shop/lernen/the- ma-im-unterricht/36922/wahlen-fuer-einsteiger .

Klassensprecherwahlset der

Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)

Um allen interessierten Schülerinnen und Schülern eine aktive Beteiligung an

der Gestaltung des Schullebens zu eröffnen, empfiehlt sich die Einrichtung von

SMV-Arbeitsgruppen unter Leitung der Schülersprecherinnen/Schülersprecher.

Auf diese Weise wird unabhängig vom Amt der Klassensprecherin/des Klas-

sensprechers Beteiligung für alle möglich (z. B. „Arbeitskreis Schülerzeitung“).

An weiterführenden Schulen hat sich die Einrichtung einer sogenannte „Mi-

ni-SMV“ für die Unterstufe bewährt, da sich hier die jüngeren Schülerinnen

und Schüler in altersgerechter Weise für ihre Schule einsetzen und dadurch

Partizipation erleben können. Um sich schon früh mit dem System von de-

mokratischen Entscheidungsprozessen vertraut zu machen und das Mitspra-

cherecht der Schülerinnen und Schüler zu stärken, bietet das BayEUG neben

der indirekten auch die direkte Wahl (Urwahl) von Schülersprecherinnen und

Schülersprechern an („Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch

alle Schülerinnen und Schüler erfolgt“,

Art. 62, Abs. 7 Satz 2 BayEUG )

. Die

Einrichtung eines Schulparlaments eröffnet Schüler-, Eltern- und Lehrervertre-

terinnen und -vertretern eine Plattform für einen regen Meinungs- und Erfah-

rungsaustausch auf der Suche nach praktikablen Lösungen für den Schulall-

tag, z. B. bezüglich Essensangeboten in Schulkiosk und Mensa, der Schaffung

zusätzlicher Ganztagsangebote. Die Repräsentanten des Schulparlaments ver-

treten die dort gefundenen demokratisch legitimierten Entscheidungen dann

z. B. im Schulforum (Beispiel für eine Wahlordnung:

http://www.smv.bayern. de/fileadmin/user_upload/Schueler-mit-verantwortung/Uploads/5_-_Informie- ren/Wahlordnung_Muster.pdf )

.

Die Schülerschaft einer Schule ist durch drei Schülersprecherinnen bzw. Schü-

lersprecher (Schülerausschuss) im Schulforum

(Art. 69 BayEUG)

vertreten. Da-

bei handelt es sich um ein wichtiges schulisches Mitwirkungs- und Mitbestim-

mungsgremium, das an allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen (an

Grundschulen ist ggf. der Elternbeirat zu beteiligen) und der Berufsschulen

(an den Berufsschulen nimmt der Berufsschulbeirat die Aufgaben des Schul-

forums wahr) eingerichtet ist. Im Einvernehmen mit dem Schulforum werden

z. B. folgende Entscheidungen getroffen: Festlegung der Ziele des Schulent-

wicklungsprogramms, Entwicklung eines eigenen Schulprofils oder Entwick-

lung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft. Darüber

hinaus berät es auch alle wesentlichen Fragen, die die Schulgemeinschaft be-

treffen

(vgl. Art. 69 BayEUG

). Jedes Mitglied, also auch eine Schülerspreche-

rin oder ein Schülersprecher, hat das Recht einen Antrag einzubringen, über

den zu beraten und zu entscheiden ist. Beispiele für erfolgreich verabschiedete

Anträge der SMV an verschiedenen Schulen stellen u. a. Änderungen beim

Mittagessenangebot, die Einführung von Urwahlen, die Etablierung eines

Schulparlaments oder von Motto-Tagen/Wochen im Rahmen der Werte- bzw.

Demokratieerziehung dar. Mitgestaltung im Rahmen des Demokratielernens

bedeutet also eine alters- und situationsangemessene Einbeziehung der Schü-

lerinnen und Schüler.

„Mini-SMV“,

Direktwahl und

Schulparlament als

Möglichkeiten für

Partizipation

Schulforum und

Elternbeirat als

wichtige schulische

Mitwirkungs- und

Mitbestimmungs-

gremien