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Sicherer

handlung erforderlich ist.

Jeder Unfall, der ärztli–

cher Behandlung bedarf, ist

von der Schule umgehend

dem zuständigen Träger der

gesetzlichen Unfallversiche–

rung zu melden. ln Bayern

gibt es davon drei:

<>

den Bayerischen Ge–

meindeunfallversicherungs–

verband für alle allgemein–

bildenden und beruflichen

Schulen, deren Sachkosten

Kommunen tragen;

<>

die Staatliche Ausfüh–

rungsbehörde für Unfallver–

sicherung für die oben ge–

nannten Schulen, bei denen

der Staat die Sachkosten

übernimmt, sowie · für alle

privaten allgemeinbilden–

den Schulen und

<>

die Eigenunfallversiche–

rung der Landeshauptstadt

München für die Schulen, .für

die sie dieSachkosten trägt.

Die Versicherungsträger

haben die Aufgabe "mit al–

len geeigneten Mitteln" -

wie -es im Gesetz heißt -

dafür zu sorgen, daß die

Folgen eines Unfalls besei–

tigt, erleichtert - oder ihre

Verschlimmerung verhindert

werden. Das gewährleistet

vor allem eine umfassende

Heilbehandlung. ln Frage

kommen hier z.B. ein länge–

rer Aufenthalt in einer Un-

fallklinik,

nicht; mit dem ersten Schul–

tag fallen die Kinder unter

ihren Schutz. Dieser er–

streckt sich sowohl auf den

Unterricht einschließlich der

Pausen als auch auf schu–

lische Veranstaltungen wie

Studienfahrten und Ausflü–

ge. Dazu gehört der Weg

einer Schulklasse ins Muse–

um oder zum abendlichen

Theaterbesuch ebenso wie

der tägliche Schulweg .

Schutz

eine spe–

z

i

e

II

e

Sprach–

und Be–

wegungs–

therapie

Passiert in der Schule ein

Unfall, so entscheidet die ver–

antwortliche Lehrkraft, ob

Erste Hilfe genügt oder ein

Arzt hinzugezogen werden

muß. Sollte dieser feststel–

len, daß es. sich um eine

schwerere Verletzung han–

delt, ist er verpflichtet, einen

von den Versicherungsträ–

gern ausgewählten Fach-–

arzt einzuschalten. Der be–

stimmt dann, ob eine be–

sondere fachärztliche und

~nfallmedizinische

Heilbe-

oder die

häusliche bzw. stationäre

Pflege. Darüber hinaus über–

nimmt man alle Maßnah–

men, die im Rahmen der

schulischen Rehabilitation

anfallen. Das kann der Un–

terricht am Krankenbett,

aber ebenso die Ausstat–

tung mit technischen Unter–

richts- und Lernhilfen sein.

Um es jedoch gar nicht

erst so weit kommen zu las–

sen, sehen es die Versiche–

rungsträger als ihr vorrangi–

ges Ziel an, die notwendi–

gen Vorkehrungen für die

Unfallverhütung zu treffen.

Vor allem auf die Sicherheits–

erziehung der Kinder und

Jugendlichen legt man gro–

ßen Wert. ln enger Abstim–

mung mit dem Kultusministe–

rium werden deshalb die

Schulen über alle wichtigen

Aspekte dieses Bereichs auf

dem laufenden gehalten,

sei es durch eine Vielzahl

von Materialien, sei es

durch die jeweiligen Fach–

berater für Verkehrserzie–

hung und Unfallverhütung.

Zudem werden Vorschriften

und Richtlinien erlassen, die

dazu beitragen, die Gefah–

.ren auf ein Minimum zu re–

duzieren.

Sollte sich dennoch ein

Unfall ereignen, bitten die

Versicherungsträger Sie, lie–

be Eltern, · folgende Punkte

zu beachten:

·

Teilen Sie dem

Arzt

unbe·

.

dingt mit, daß es sich um

einen Schulunfall handelt!

Er

wird

dann direkt mit dem

Versicherungsträger abrech·

nen.

·

Geben

Sie in sokhen Fällen

keinen Krankenschein ab!

·

Akzeptieren Sie keine Pri–

va~echnungen! Esse~

denn,

Sie wünschen dies aus·

drücklich.

·

Benachrichtigen Sie umge·

hend die Schule, damit die–

se die Unfallanzeige erstel·

len kann.

Wenn Sie weitere Fragen

haben, erhalten Sie Aus–

kunft bei folgenden Stellen:

Bayerischer Gemeindeun–

fallversicherungsverband/

Staatliche Ausführungsbehör–

de für Unfallversicherung

Tel. 089/36093-0

Eigenunfallversicherung

der Stadt München

Tel. 089/233-6336

D

SCHULE alctue/1 3

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