Sicherer
handlung erforderlich ist.
Jeder Unfall, der ärztli–
cher Behandlung bedarf, ist
von der Schule umgehend
dem zuständigen Träger der
gesetzlichen Unfallversiche–
rung zu melden. ln Bayern
gibt es davon drei:
<>
den Bayerischen Ge–
meindeunfallversicherungs–
verband für alle allgemein–
bildenden und beruflichen
Schulen, deren Sachkosten
Kommunen tragen;
<>
die Staatliche Ausfüh–
rungsbehörde für Unfallver–
sicherung für die oben ge–
nannten Schulen, bei denen
der Staat die Sachkosten
übernimmt, sowie · für alle
privaten allgemeinbilden–
den Schulen und
<>
die Eigenunfallversiche–
rung der Landeshauptstadt
München für die Schulen, .für
die sie dieSachkosten trägt.
Die Versicherungsträger
haben die Aufgabe "mit al–
len geeigneten Mitteln" -
wie -es im Gesetz heißt -
dafür zu sorgen, daß die
Folgen eines Unfalls besei–
tigt, erleichtert - oder ihre
Verschlimmerung verhindert
werden. Das gewährleistet
vor allem eine umfassende
Heilbehandlung. ln Frage
kommen hier z.B. ein länge–
rer Aufenthalt in einer Un-
fallklinik,
nicht; mit dem ersten Schul–
tag fallen die Kinder unter
ihren Schutz. Dieser er–
streckt sich sowohl auf den
Unterricht einschließlich der
Pausen als auch auf schu–
lische Veranstaltungen wie
Studienfahrten und Ausflü–
ge. Dazu gehört der Weg
einer Schulklasse ins Muse–
um oder zum abendlichen
Theaterbesuch ebenso wie
der tägliche Schulweg .
Schutz
eine spe–
z
i
e
II
e
Sprach–
und Be–
wegungs–
therapie
Passiert in der Schule ein
Unfall, so entscheidet die ver–
antwortliche Lehrkraft, ob
Erste Hilfe genügt oder ein
Arzt hinzugezogen werden
muß. Sollte dieser feststel–
len, daß es. sich um eine
schwerere Verletzung han–
delt, ist er verpflichtet, einen
von den Versicherungsträ–
gern ausgewählten Fach-–
arzt einzuschalten. Der be–
stimmt dann, ob eine be–
sondere fachärztliche und
~nfallmedizinische
Heilbe-
oder die
häusliche bzw. stationäre
Pflege. Darüber hinaus über–
nimmt man alle Maßnah–
men, die im Rahmen der
schulischen Rehabilitation
anfallen. Das kann der Un–
terricht am Krankenbett,
aber ebenso die Ausstat–
tung mit technischen Unter–
richts- und Lernhilfen sein.
Um es jedoch gar nicht
erst so weit kommen zu las–
sen, sehen es die Versiche–
rungsträger als ihr vorrangi–
ges Ziel an, die notwendi–
gen Vorkehrungen für die
Unfallverhütung zu treffen.
Vor allem auf die Sicherheits–
erziehung der Kinder und
Jugendlichen legt man gro–
ßen Wert. ln enger Abstim–
mung mit dem Kultusministe–
rium werden deshalb die
Schulen über alle wichtigen
Aspekte dieses Bereichs auf
dem laufenden gehalten,
sei es durch eine Vielzahl
von Materialien, sei es
durch die jeweiligen Fach–
berater für Verkehrserzie–
hung und Unfallverhütung.
Zudem werden Vorschriften
und Richtlinien erlassen, die
dazu beitragen, die Gefah–
.ren auf ein Minimum zu re–
duzieren.
Sollte sich dennoch ein
Unfall ereignen, bitten die
Versicherungsträger Sie, lie–
be Eltern, · folgende Punkte
zu beachten:
·
Teilen Sie dem
Arzt
unbe·
.
dingt mit, daß es sich um
einen Schulunfall handelt!
Er
wird
dann direkt mit dem
Versicherungsträger abrech·
nen.
·
Geben
Sie in sokhen Fällen
keinen Krankenschein ab!
·
Akzeptieren Sie keine Pri–
va~echnungen! Esse~
denn,
Sie wünschen dies aus·
drücklich.
·
Benachrichtigen Sie umge·
hend die Schule, damit die–
se die Unfallanzeige erstel·
len kann.
Wenn Sie weitere Fragen
haben, erhalten Sie Aus–
kunft bei folgenden Stellen:
Bayerischer Gemeindeun–
fallversicherungsverband/
Staatliche Ausführungsbehör–
de für Unfallversicherung
Tel. 089/36093-0
Eigenunfallversicherung
der Stadt München
Tel. 089/233-6336
D
SCHULE alctue/1 3
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