Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - page 31

Wichtige Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
300 P.
In der
Gesamtqualifikation
haben Sie mindestens 300 Punkte
(von möglichen 900) erreicht.
A
B
I
T
U
R
100 P.
In der
Abiturprüfung
haben Sie mindestens 100 Punkte
(von möglichen 300) erreicht.
In jedem der 5 Abiturprüfungsfächer haben Sie
mindestens 1 Punkt
(von 15) erreicht (d.h.: mind. 4 Punkte bei vierfacher Wertung).
In mindestens
drei
der
fünf Abiturprüfungsfächer
, darunter
eines
der
Fächer
Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache
, haben
Sie
mindestens 20 Punkte
(vierfache Wertung) erreicht (von möglichen
60 Punkten) und
zudem
in einem
weiteren
Abiturprüfungsfach aus den
Fächern
Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache min-
destens 16 Punkte
(vierfache Wertung) erzielt.
11/1
mit
12/2
200 P.
Während der Qualifikationsphase
haben Sie mindestens 200 Punkte
(von möglichen 600) erreicht.
100 P.
Sie haben
während der Qualifikationsphase
mindestens 100 Punkte
(von möglichen 300)
in den 5 Abiturprüfungsfächern
erreicht, dabei
D, M, Fs
haben Sie in
Deutsch, Mathematik
und einer
fortgeführten Fremd-
sprache
insgesamt mindestens
48 Punkte
(von möglichen 180) erzielt.
32 HJL
32
Ihrer
40 einzubringenden Halbjahresleistungen
(vgl. S. 20) betragen
mindestens
5 Punkte
bzw. je mindestens 9 Punkte (2 Halbjahresleistungen) in
der Seminararbeit und im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung.
24 P.
Sie haben in den
Seminaren insgesamt mindestens 24
(von 90)
Punkte
erreicht: 2 HJL imW-Seminar, Seminararbeit (entspricht 2 HJL) und P-Semi-
nar (entspricht 2 HJL); insgesamt entfallen 6 Halbjahresleistungen auf die
Seminare. Weder die schriftliche Seminararbeit noch die Präsentation noch
das P-Seminar sind mit
0 Punkten
bewertet worden.
0 P.
Kurse, die Sie mit einer
HJL von 0 Punkten (Note 6)
abschließen, gelten als
nicht belegt, und zwar für das ganze Schuljahr. Mit 0 Punkten bewertete
Halbjahresleistungen sind nicht einbringungsfähig, sie verhindern auch die
Einbringung der anderen im selben Fach im selben Schuljahr erzielten Halb-
jahresleistung und darüber hinaus – soweit es sich um Fächer des Pflicht- bzw.
Wahlpflichtprogramms handelt – die Zulassung zur Abiturprüfung.
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