Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - page 22

Qualifikationssystem
Fächer mit besonderen Bestimmungen
Moderne
Fremdsprachen
Eine Schulaufgabe
in Jgst. 11 oder 12 wird in
mündlicher Form
, möglichst als
Partner- oder Gruppenprüfung, abgehalten.
Geschichte + Sozial-
kunde
In jedem Ausbildungsabschnitt wird
eine kombinierte Schulaufgabe
mit Inhalten
aus beiden Fächern gestellt. (Wenn Schülerinnen und Schüler des WSG Sozial-
kunde als zweistündiges Fach gewählt haben, wird in jedem Ausbildungsabschnitt
in Sozialkunde eine separate Schulaufgabe gestellt.)
Für die beiden Fächer wird eine
gemeinsame Halbjahresleistung
gebildet. In
den Zeugnissen erscheinen (nur nachweislich) auch die beiden Fachnoten. Für die
Ermittlung der gemeinsamen Halbjahresleistung werden zunächst die Halbjahres-
leistungen für jedes Fach berechnet. Zur Ermittlung der Endpunktzahl wird die
Halbjahresleistung in Geschichte doppelt, die Halbjahresleistung in Sozialkunde
einfach gewichtet.
(Bei Schülerinnen und Schülern des WSG mit zweistündiger Sozialkunde gehen die
je Fach ermittelten Halbjahresleistungen als eigenständige Halbjahresleistungen in
die Gesamtqualifikation ein.)
Kunst
Als Schulaufgaben werden jeweils
kombinierte Aufgaben
gestellt (bildnerisch-
praktischer und schriftlich-theoretischer Teil).
Kunst als schriftliches
Abiturprüfungsfach
(mit Additum, vgl. S. 15)
Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine
Arbeitsmappe Bildnerische Praxis
gefordert.
Zur Ermittlung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der
Schulaufgabe
doppelt,
das Ergebnis
Arbeitsmappe Bildnerische Praxis
dreifach und der Durchschnitt
der
kleinen Leistungsnachweise
einfach gewichtet.
Musik als schriftliches
Abiturprüfungsfach
(mit Additum, vgl. S. 15)
Zusätzlich zur Schulaufgabe wird eine
praktische Prüfung
gefordert. Zur Ermitt-
lung der Halbjahresleistung wird das Ergebnis der
Schulaufgabe
doppelt, das
Ergebnis der
praktischen Prüfung
dreifach und der Durchschnitt der
kleinen
Leistungsnachweise
einfach gewichtet.
Sport
An die Stelle der Schulaufgabe treten praktische Leistungsnachweise in den
gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Der Durchschnitt der Punktzahlen der
praktischen Leistungen
wird doppelt und der Durchschnitt der Punktzahlen
der anderen
kleinen Leistungsnachweise
wird einfach gewichtet. Erst das End-
ergebnis wird gerundet.
Sport als
Abiturprüfungsfach
(mit Additum, vgl. S. 15)
In jedem Ausbildungsabschnitt wird im Additum Sporttheorie eine
Schulaufgabe
gestellt. Die Berechnung der Punktzahl im Additum
Sporttheorie
ergibt sich als
Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe und dem Durchschnitt der
Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise. Zur Ermittlung der Halbjahresleistung
im Fach Sport mit Additum werden die Punktzahl aus dem
Fach Sport
(vgl. Zeile
„Sport“) und die Punktzahl aus dem
Additum Sporttheorie
gleich gewichtet.
Die Punktzahlen für das „Fach Sport“ und das „Additum Sporttheorie“ sowie die
Endpunktzahl werden jeweils gerundet.
Fächer des
Zusatzangebots
Besondere Bestimmungen, über welche die Oberstufenkoordinatorin bzw. der
Oberstufenkoordinator informiert.
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