Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - page 14

Fächerwahl und Belegung
Besondere Wahlmöglichkeiten aus
dem Angebot der Schule (vgl. S. 17)
Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und
Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissen-
schaftlichen Gymnasiums (WSG)
Wenn Sie in der Jahrgangsstufe 10 Schülerin
bzw. Schüler der wirtschaftswissenschaft-
lichen oder der sozialwissenschaftlichen Aus-
bildungsrichtung sind, können Sie das Fach
Sozialkunde auch zweistündig
belegen.
In diesem Fall sind Sie von der Belegungs-
verpflichtung in Geographie bzw. Wirtschaft
und Recht in der Jahrgangsstufe 12 befreit.
Zur Fortführung der profilspezifischen
Fächer des WSG können Sie darüber hinaus
bei wirtschaftswissenschaftlichem Profil das
Fach
Wirtschaftsinformatik
(zweistündig)
und bei sozialwissenschaftlichem Profil das
Fach
Sozialwissenschaftliche Arbeits-
felder
(zweistündig, Fortsetzung des Mittel-
stufenfachs Sozialpraktische Grundbildung)
belegen.
Wahl und Belegung im Fachbereich Physik
In den Physikkursen der Jahrgangsstufen 11
bzw. 12 kann Ihre Schule die klassischen
Lehrplaninhalte oder die im Fachlehrplan aus-
gewiesenen (ebenfalls dreistündigen)
Lehr-
planalternativen Biophysik
bzw.
Astro-
physik
einrichten. Bitte beachten Sie: Wenn
Sie die
Lehrplanalternative Biophysik
be-
legen, können Sie Physik ausschließlich als
mündliches Abiturprüfungsfach
wählen.
Biophysik und Astrophysik können auch im
Rahmen des
Zusatzangebots
(vgl. S. 13)
gewählt werden (ebenfalls dreistündig).
Eine Belegung dieser Fächer zusätzlich zum
klassischen Physikkurs erfüllt nicht die Ver-
pflichtung zur Belegung einer zweiten Natur-
wissenschaft, einer weiteren Fremdsprache
oder fortgeführter Informatik (Wahlpflicht-
alternative, vgl. S. 9).
Typen von Fremdsprachen
Fortgeführte Fremdsprachen:
Fremd-
sprachen, die Sie verpflichtend als 1. (ab
Jgst. 5) und als 2. (ab Jgst. 6) sowie – an
Sprachlichen Gymnasien – als 3. Fremd-
sprache (ab Jgst. 8) lernen. Mindestens eine
fortgeführte Fremdsprache ist in der Ober-
stufe als Abiturprüfungsfach zu belegen.
Neu einsetzende spät beginnende
Fremdsprache:
Fremdsprache, die Sie ab
der Jgst. 10 lernen können, dann aber ver-
bindlich bis Jgst. 12 belegen müssen. Dafür
dürfen Sie schon in Jgst. 10 vorzeitig Ihre 1.
oder 2. fortgeführte Fremdsprache ablegen.
Spät beginnende Fremdsprache:
Fremd-
sprache, die Sie mindestens ab Jgst. 9
zusätzlich als Wahlfach lernen. Diese können
Sie in Jgst. 11 und 12 zusätzlich zur fortge-
führten Fremdsprache wählen, wenn Sie in
der betreffenden Sprache Wahlunterricht in
den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang
von zusammen mindestens fünf Wochen-
stunden besucht haben oder die erforder-
lichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der
Jahrgangsstufe 10 nachgewiesen haben.
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