Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - page 29

Mündliche Abiturprüfung – Kolloquium
Bis spätestens
sechs Wochen vor Beginn
der schriftlichen Abiturprüfung
legen Sie die
mündlichen Abiturprüfungsfächer verbindlich
fest.
Mit Ausnahme von Deutsch und Mathematik
können
alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer
sowie die
profilspezifischen Fächer des WSG
als mündliche Abiturprüfungsfächer gewählt
werden:
fortgeführte oder (neu einsetzende) spät
beginnende Fremdsprachen (vgl. S. 14)
Biologie, Chemie, Physik;
nur am NTG: fortgeführte Informatik
Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte,
Geschichte + Sozialkunde, Geographie,
Wirtschaft und Recht
Kunst, Musik (jeweils ohne Additum)
Sport (mit Additum) als besondere Fach-
prüfung: mündlich-theoretischer Teil +
fachpraktischer Teil, vgl. Sport als schrift-
liches Abiturprüfungsfach (S. 28)
für Schülerinnen und Schüler, die in Jahr-
gangsstufe 10 ein Wirtschafts- und Sozial-
wissenschaftliches Gymnasium (WSG)
besuchen:
– Sozialkunde als alleiniges Prüfungsfach
(ohne Geschichte)
amWSG mit wirtschaftswissenschaft-
lichem Profil: Wirtschaftsinformatik
amWSG mit sozialwissenschaftlichem
Profil: Sozialwissenschaftliche Arbeits-
felder
Bitte beachten Sie, dass eines der beiden
mündlichen Abiturprüfungsfächer
ein Fach
aus dem gesellschaftswissenschaftlichen
Aufgabenfeld
sein muss, sofern Sie dieses
Aufgabenfeld nicht bereits über die Bestim-
mung des schriftlichen Prüfungsfachs abge-
deckt haben.
Für die Kolloquiumsprüfungen werden zu allen
vier Ausbildungsabschnitten vom Prüfungs-
ausschuss
Themenbereiche
festgelegt (mehr
als zwei pro Halbjahr), deren Inhalte Grundlage
der Prüfungen sind. Für die Kolloquiumsprüfun-
gen wird die geforderte
Prüfungsvorberei-
tung auf drei Halbjahre beschränkt
.
Weitere Hinweise zu Prüfungsvorbereitung und
-ablauf (insbesondere zu
fachspezifischen Be-
sonderheiten,
z.B. bei der Prüfung in Ge-
schichte + Sozialkunde) erhalten Sie bei Ihren
Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin
bzw. dem Oberstufenkoordinator bzw. im Inter-
net:
Mündliche Abiturprüfung –
Zusatzprüfung
In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
können Sie auf Antrag auch eine mündliche
Zusatzprüfung ablegen. Sie haben damit die
Möglichkeit, die Ergebnisse in den schriftlichen
Abiturprüfungsfächern zu verbessern.
Hinweise zum Antragsverfahren und Prüfungs-
ablauf bzw. -inhalten erhalten Sie bei Ihren
Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin
bzw. dem Oberstufenkoordinator.
29
1...,19,20,21,22,23,24,25,26,27,28 30,31,32,33,34,35,36
Powered by FlippingBook