Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - page 34

Weitere Informationen
Stipendien und Fördermöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen ver-
geben staatliche und private Stiftungen,
Gewerkschaften und Kirchen, aber auch
Länder und Gemeinden Stipendien. Nähere
Auskünfte dazu geben die Studienberatungs-
stellen der Universitäten und die Beratungs-
lehrkräfte der Schulen. Entsprechende
Hinweise und Adressen enthält die Informa-
tionsbroschüre „Studien- und Berufswahl“
der Länder der Bundesrepublik Deutschland
und der Bundesagentur für Arbeit.
Das am 1. Mai 2005 in Kraft getretene
Baye-
rische Eliteförderungsgesetz
(BayEFG)
umfasst ein modernes Fördersystem für
Studierende an bayerischen Hochschulen.
Für die Aufnahme in das
Max Weber-Pro-
gramm Bayern
, ein studienbegleitendes
Exzellenzprogramm, müssen Schulabsolven-
ten eine Schulabschlussnote von mindestens
1,30 vorweisen und bestimmte Punktehürden
in den Fächern und Seminaren sowie in der
Abiturprüfung erfüllen. Sie werden von der
Schulleiterin bzw. vom Schulleiter vorgeschla-
gen. Sollten Sie zum Auswahlverfahren bei
den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
eingeladen werden und dieses bestehen,
können Sie in die Förderung aufgenommen
werden. Kern des Max Weber-Programms
ist eine fachliche und persönlichkeitsbildende
Förderung. Das schließt Mentorate und Tuto-
rien ein und bietet den Stipendiaten die Teil-
nahme an Sommerakademien, Sprachkursen
im Ausland und diversen Veranstaltungen
wie Kurztagungen oder Soft Skill-Seminaren.
Finanzielle Unterstützung erfolgt durch die
Förderung eines Auslandssemesters und als
Geldzuwendung für eigenständige bildungs-
bezogene Aktivitäten.
Informationen zu verschiedenen Fördermöglich
keiten des Freistaates Bayern und anderer Insti
tutionen erhalten Sie im Internet unter folgenden
Adressen:
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(> Studenten > Förderung & Stipendien)
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