Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern - page 26

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Abiturprüfung
Fünf-Fächer-Abitur
Am Ende der Qualifikationsphase der Oberstufe
legen Sie in fünf Fächern die Abiturprüfung ab.
Verpflichtend für alle Schülerinnen und
Schüler sind
Deutsch, Mathematik
sowie
eine
fortgeführte Fremdsprache
.
Hinzu kommen:
ein
Fach aus dem
gesellschaftswissen-
schaftlichen Aufgabenfeld:
Religionslehre
(bzw. Ethik), Geschichte, Geschichte + Sozial-
kunde, Geographie oder Wirtschaft und Recht;
ein
weiteres Fach nach Wahl
: eine Natur-
wissenschaft (Biologie, Chemie, Physik),
fortgeführte Informatik (nur für NTG-Schüler),
eine weitere Fremdsprache, Kunst, Musik,
Sport. Die Wahl eines zweiten gesellschafts-
wissenschaftlichen Fachs ist nicht möglich.
Fächerwahl
Die Abiturprüfung wird in Deutsch, Mathe-
matik und einem weiteren Fach schriftlich und
in den verbleibenden beiden Fächern mündlich
(Kolloquium) durchgeführt. Sie können zum
Beispiel frei entscheiden, ob die fortgeführte
Fremdsprache für Sie ein schriftliches oder ein
mündliches Abiturprüfungsfach ist. Die Abitur-
prüfungsaufgaben in den schriftlich gewählten
Fächern werden zentral gestellt.
Die Wahl der Abiturprüfungsfächer ist so zu
treffen, dass die Zahl der verpflichtend einzu-
bringenden Halbjahresleistungen die Zahl 40
nicht übersteigt (vgl. S. 23 ff.). Hinweise zu
Besonderheiten bei Verwendung der Options-
regel (vgl. S. 24) bei Belegung einer neu ein-
setzenden spät beginnenden Fremdsprache
erhalten Sie an Ihrer Schule.
Fach
Prüfungsart
Deutsch
schriftlich
Mathematik
schriftlich
Fortgeführte Fremdsprache
1 x schriftlich
2 x mündlich
(Kolloquium)
Gesellschaftswissenschaftliches
Fach
1
oder Religionslehre
2
bzw. Ethik
2
Biologie, Chemie, Physik,
fortgeführte Informatik
3
,
weitere Fremdsprache
4
,
Kunst
5
, Musik
5
, Sport
6
1
AmWSG ist auch Wirtschaftsinformatik bzw. Sozialwissenschaft
liche Arbeitsfelder als mündliches Abiturprüfungsfach möglich,
jedoch nicht in Kombination mit dem Abiturprüfungsfach Sport.
-
2
Nur möglich bei Nachweis des Besuchs des Faches in Jgst. 10 bzw.
bei Nachweis entsprechender Kenntnisse durch eine Feststellungs
prüfung zu Beginn der Jgst. 11.
-
3
Fortgeführte Informatik ist nur wählbar für Schülerinnen und
Schüler, die in Jgst. 10 den Informatikunterricht des Naturwissen
schaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben.
-
4
(Neu einsetzende) spät beginnende Fremdsprachen (vgl. S. 14)
können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein.
5
Als schriftliche Prüfung: besondere Fachprüfung, welche die
Belegung eines Additums voraussetzt (vgl. S. 15).
-
6
Sowohl schriftliche Prüfung als auch Kolloquium: besondere Fach
prüfung, welche die Belegung eines Additums voraussetzt (vgl. S.15).
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