Sonderpädagogische Förderung ist die Aufgabe aller Schulen. Den
Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förder-
bedarf stehen verschiedene Lernorte zur Verfügung: Vom Lernort
allgemeine Schule (Einzelinklusion mit Unterstützung durch Mobile
Sonderpädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Partnerklas-
sen, Schulen mit dem Schulprofil Inklusion ggf. in Tandemklassen
etc.) bis hin zum spezialisierten Lernort Förderschule. Grundsätzlich
haben die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten hier ein Entschei-
dungsrecht. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
gibt es daher in Bayern ein breit gefächertes Förderangebot in
folgenden Förderschwerpunkten:
•
Sehen
•
Hören
•
körperliche und motorische Entwicklung
•
Sprache
•
emotionale und soziale Entwicklung
•
Lernen
•
geistige Entwicklung
Je nach individuellem Förderbedarf und Leistungsvermögen wird
dabei der für das einzelne Kind bestmögliche Förderort gewählt.
Zur Beratung stehen Ihnen neben den Schulen, den Staatlichen
Schulberatungsstellen auch die neu eingerichtete „Inklusions-
beratung am Schulamt“ zur Verfügung. Der einmal gewählte
Förderort ist nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förder-
schule an die Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und
umgekehrt ist möglich.
Übertrittsverfahren
Bei entsprechender Eignung können Schüler mit sonderpädago-
gischem Förderbedarf das Gymnasium, die Realschule, die Wirt-
schaftsschule oder entsprechende Förderschulen besuchen. Es
gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Übertrittsverfahren
in eine weiterführende Schule. Auch die Förderschulen können auf
Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis ausstellen.
Lehrpläne und Abschlussmöglichkeiten
an Förderschulen
Im Förderschulbereich gibt es folgende schulische Lernorte:
•
Förderzentren, die je nach Förderschwerpunkt nach dem
Lehrplan der Grundschule und der Mittelschule unterrichten
Sonderpädagogische Förderung:
Jedes Kind bestmöglich fördern
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