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Sonderpädagogische Förderung ist die Aufgabe aller Schulen. Den

Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förder-

bedarf stehen verschiedene Lernorte zur Verfügung: Vom Lernort

allgemeine Schule (Einzelinklusion mit Unterstützung durch Mobile

Sonderpädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Partnerklas-

sen, Schulen mit dem Schulprofil Inklusion ggf. in Tandemklassen

etc.) bis hin zum spezialisierten Lernort Förderschule. Grundsätzlich

haben die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten hier ein Entschei-

dungsrecht. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

gibt es daher in Bayern ein breit gefächertes Förderangebot in

folgenden Förderschwerpunkten:

Sehen

Hören

körperliche und motorische Entwicklung

Sprache

emotionale und soziale Entwicklung

Lernen

geistige Entwicklung

Je nach individuellem Förderbedarf und Leistungsvermögen wird

dabei der für das einzelne Kind bestmögliche Förderort gewählt.

Zur Beratung stehen Ihnen neben den Schulen, den Staatlichen

Schulberatungsstellen auch die neu eingerichtete „Inklusions-

beratung am Schulamt“ zur Verfügung. Der einmal gewählte

Förderort ist nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förder-

schule an die Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und

umgekehrt ist möglich.

Übertrittsverfahren

Bei entsprechender Eignung können Schüler mit sonderpädago-

gischem Förderbedarf das Gymnasium, die Realschule, die Wirt-

schaftsschule oder entsprechende Förderschulen besuchen. Es

gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Übertrittsverfahren

in eine weiterführende Schule. Auch die Förderschulen können auf

Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis ausstellen.

Lehrpläne und Abschlussmöglichkeiten

an Förderschulen

Im Förderschulbereich gibt es folgende schulische Lernorte:

Förderzentren, die je nach Förderschwerpunkt nach dem

Lehrplan der Grundschule und der Mittelschule unterrichten

Sonderpädagogische Förderung:

Jedes Kind bestmöglich fördern

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