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Auf S. 60 ff. finden Sie eine

Checkliste

, die Sie z. B. in einem

Beratungsgespräch unterstützen soll.

Allgemeine Schule oder Förderschule?

Im Regelfall kann Ihr Kind die allgemeine Schule besuchen. Sofern

es für eine Schulart bestimmte (schulartspezifische) Zugangsvor

aussetzungen gibt, gelten diese für Schülerinnen und Schüler mit

und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gleichermaßen (z.B.

ein entsprechendes Übertrittszeugnis für die Aufnahme in ein Gym

nasium, eine Realschule oder Realschule zur sonderpädagogischen

Förderung bzw. ein mittlerer Schulabschluss für den Besuch der

Fachoberschule).

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Die

allgemeinen Schulen

werden durch den Mobilen Sonder

pädagogischen Dienst (MSD) der Förderschule begleitet. Mittel

schulen mit dem Profil Inklusion haben eine Lehrkraft für Sonder

pädagogik vor Ort. Förderlehrkräfte (an den Mittelschulen) und

ggf. zusätzliche Lehrerstunden (z.B. Budgetstunden an Realschulen,

Gymnasien und beruflichen Schulen) sowie Schulpsychologen

und Beratungslehrkräfte unterstützen die inklusive Unterrichtung

an der allgemeinen Schule. Ferner stehen an den Schulen ggf.

auch Sozialpädagogen zur Verfügung, z.B. im Wege der Jugend

sozialarbeit an Schulen (JaS). Es gibt Schulen mit dem Profil

Inklusion, die für sich einen Schwerpunkt beim Thema Inklusion

entwickeln. Einzelne Schulen haben sich auf einzelne Behinderun

gen spezialisiert (z.B. Gisela-Gymnasium in München zum Förder

schwerpunkt Hören oder das Leibniz-Gymnasium in Altdorf für

körperlich eingeschränkte Schüler). Schülerinnen und Schüler mit

Behinderung können bei einem entsprechenden Bedarf auf der

Grundlage sozialrechtlicher Regelungen von der Eingliederungshilfe,

den Krankenkassen oder den Pflegekassen (z.B. Schulbegleiter,

Pflegekraft, Hörhilfen) unterstützt werden. Als Eltern bzw. Per

sonensorgeberechtigte haben Sie meist bereits solche Hilfen in

der Grundschulzeit für Ihr Kind in Anspruch genommen und

kennen die für Sie zuständigen Ansprechpartner (ansonsten siehe

S. 64 ff.).

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Die Aufnahme in eine

Förderschule

setzt einen sonderpädago

gischen Förderbedarf voraus, der in einem Sonderpädagogischen

Gutachten festgestellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten

gibt Auskunft darüber, ob die Aufnahme in die Förderschule mit

ihren besonderen Förderbedingungen gerechtfertigt ist. Im Übrigen

liegt die Entscheidung bei Ihnen als Eltern bzw. Personensorge

berechtigten, ob Sie mit Ihrem Kind das freiwillige Angebot einer

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