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Neun Staatliche Schulberatungsstellen

Sie sind als zentrale Beratungseinrichtungen in allen Regierungs

bezirken eingerichtet. Die dort tätigen Beratungslehrkräfte und

Schulpsychologen aller Schularten beraten die Eltern im jeweili

gen Regierungsbezirk kostenlos, neutral, vertraulich, unabhängig

von den lokalen Interessen einer einzelnen Schule und schulart

übergreifend. Dort sind Ansprechpartner für Inklusion benannt,

damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten die rasche Kontakt

aufnahme erleichtert wird; kompetente Ansprechpartner sind

aber alle an den staatlichen Schulberatungsstellen tätigen

Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte. Sie können gerade

in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz

für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst

diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften des

MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die

Erziehungsberechtigten bei Einschulungs- und Schullaufbahn

fragen beraten.

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Ansprechpartner im Übergang Schule – Beruf

Im Übergang Schule – Beruf kommen noch weitere Ansprech

partner hinzu. Entsprechende Kontaktdaten stehen auf S. 64 ff.

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Beratungsmöglichkeiten der Arbeitsagenturen

– allgemeine Berufsberater der Arbeitsagentur

– Berufsberater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte der

Arbeitsagenturen (kurz: Reha-Berater)

Sie können Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpäda

gogischen Förderbedarf oder anerkannter Schwerbehinderung

zu Fragen rund um Ausbildung, Beruf und Arbeit, insbesondere

auch im Hinblick auf spezifische Unterstützungsangebote

beraten.

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Integrationsfachdienst (IFD)

Auftrag des IFD ist es, Menschen mit Behinderung dauerhaft in

das Erwerbsleben zu integrieren. Dazu kümmern sie sich um die

Fragen der Arbeitssuchenden mit Handicap und um die Belange

der Arbeitgeber. Sie können auch im Bereich der Berufsorien

tierung tätig werden. (siehe auch S. 26 f.)

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