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Individueller Abschluss/Lernzieldifferenz

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

können an Pflichtschulen (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule,

Förderzentrum) lernzieldifferent unterrichtet werden, wenn sie

aufgrund ihres Förderbedarfs die Lernziele der besuchten Jahr

gangsstufe nicht erreichen können. Sie erhalten dann eine beschrei

bende Bewertung statt Noten im Zeugnis. Lernzieldifferenz setzt

das Einverständnis der Eltern voraus und gilt jeweils für ein Schuljahr.

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Bei lernzieldifferenter Unterrichtung in der Abschlussklasse erhal

ten die Schülerinnen und Schüler einen individuellen Abschluss,

der ihre erreichten Lernziele und Fähigkeiten beschreibt sowie eine

Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und

zum weiteren Bildungsweg gibt. An Gymnasien, Realschulen und

Fachoberschulen ist eine lernzieldifferente Unterrichtung nicht

möglich.

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