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5 Übergänge gestalten – Entscheidungen

im Interesse Ihres Kindes

Schulwahl

Grundsätzlich sollten Eltern für ihr Kind bzw. gemeinsam mit dem

Kind und Jugendlichen das Anforderungsprofil wählen, das dem

Interesse und Fähigkeiten der Schülerin bzw. des Schülers entspricht

und Erfolgserlebnisse ermöglicht. Dies gilt sowohl für den Regel

schulbereich als auch für den Förderschulbereich. Mit Interesse,

Erfolgserlebnissen und dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähig

keit lassen sich individuelle Lernfortschritte und Abschlüsse am

besten erreichen. Neben den Fragen des bestmöglichen Bildungs

erwerbs, können – je nach Förderbedarf – auch andere Aspekte von

Bedeutung sein wie z.B. der Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten,

das Zusammensein mit sog. Peer-Groups (Gibt es noch andere

Schülerinnen und Schüler mit ähnlichen Beeinträchtigungen/

Handicaps?), die Größe und Atmosphäre der Schule, Barrierefrei

heit, Betreuung am Nachmittag etc.

Die Entscheidung über den künftigen schulischen Förderort liegt

im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bei Ihnen als Eltern bzw.

Personensorgeberechtigten (Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG). Nehmen

Sie sich mit Ihrem Kind dafür bitte ausreichend Zeit. Beginnen Sie

rechtzeitig damit, Informationen einzuholen und Vorgänge anzu

stoßen. Schauen Sie sich infrage kommende Schulen an. Mit einem

Schulwechsel sind immer auch Verwaltungsabläufe verbunden,

die ein gewisses Maß an Zeit benötigen. Dies gilt insbesondere

für Unterstützungsmaßnahmen, die neu beantragt und entschieden

werden müssen (z. B. für den Nachteilsausgleich/Notenschutz

oder auch für eine ggf. weiterhin erforderliche Unterstützung durch

eine Schulbegleitung).

Es ist daher wichtig, dass Sie

frühzeitig Kontakt

zur neuen Schule,

zur betreuenden Lehrkraft für Sonderpädagogik und ggf. zur Einglie

derungshilfe oder sonstigen sozialrechtlichen Leistungsträgern (z.B.

Krankenkasse) aufnehmen. Lassen Sie sich beraten und gestalten

Sie zusammen mit den schulisch Verantwortlichen und außerschu

lischen Behörden den Übergang. Bei der neuen Schule vereinbaren

Sie bitte zunächst ein Gespräch mit der Schulleitung oder einem von

der Schule benannten Ansprechpartner. Sinnvoll ist ein solches

Gespräch bereits imMärz oder nach dem Zwischenzeugnis. Hilfreich

kann es sein, wenn Sie die bisher betreuende Lehrkraft für Sonder

pädagogik (vgl. MSD) informieren und gegebenenfalls bitten, an dem

Gespräch teilzunehmen.