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4 | 2016

Schule & wir

SMV

SMV-Planer ist ein roter Faden durchs SMV-Jahr

von Schülern für Schüler.“

Am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungs- forschung (ISB) entsteht derzeit zudem ein Online- Angebot für die Mitarbeit in der SMV. Als Leiterin des ISB-Arbeitskreises erklärt Corinna Storm: „Das Unterstützungsportal soll allen Schülerinnen und Schülern sowie natürlich den Lehrkräften prak-

tische Hilfestellung für ihre tägliche SMV-Arbeit

geben, indem über sämtliche relevante Aspekte der

Schülermitverantwortung auf der Schul-Bezirks-

und Landesebene praxisnah und verständlich infor-

miert wird. Neben den Informationsteilen

sollen auch Best-Practice-Beispiele

sowie Downloadvorlagen zur

Verfügung gestellt werden."

Gehör finden die Anliegen

der Schüler auch unmittelbar bei Kul-

tusminister Dr. Ludwig Spaenle, wenn dieser

den LSR zu Gesprächen einlädt. Der Kultusminister

übernimmt auch die Schirmherrschaft beim jährlich

ausgeschriebenen Wettbewerb des LSR.

Zum schulischen Mitwirken hebt Dr. Spaenle hervor:

„Demokratie lebt vom Mitmachen. Das gilt in ganz

besonderer Weise auch für die Mitbestimmung von

Schülerinnen und Schülern in der Schule.“ Dabei

biete die Schülermitverantwortung vielfältige Mög-

lichkeiten, sich in die Gestaltung des Schullebens ein-

zubringen. „Jede Schülergeneration ist aufgerufen,

diesen Rahmen immer neu mit Leben zu erfüllen,

ihre eigenen Ideen einzubringen und aktuelle Bedürf-

nisse und Anliegen der Schülerinnen und Schüler

aufzugreifen“, so der Minister.

Mitarbeit in der SMV

Besondere Voraussetzungen für die Mitarbeit in der

SMV sind dabei nicht nötig. „Lust mit anderen, auch

jüngeren und älteren Schülern etwas auf die Beine

zu stellen, Interesse daran, Schule in Zusammen-

arbeit mit anderen zu verbessern und Bereit-

schaft, sich auch in der Freizeit zu engagieren,

sollte man für die SMV mitbringen“, rät Stefan

Zink. Denn das Engagement in der SMV fordert

häufig viel Zeit und Energie neben den eigenen

schulischen Verpflichtungen. Dass sich dieser

Aufwand aber lohnt, darin sind sich die drei Schü-

lersprecher am Rupprecht-Gymnasium jeweils aus

ganz eigenen Motiven einig: Denn Helia möchte einen

aktiven Anteil am Schulleben haben und Verantwor-

tung für ihre Mitschüler übernehmen. Benjamin will

der Schulgemeinschaft helfen „besser und vor allem

zusammen weiter zu wachsen“ und Yasmin mag „ein-

fach etwas an der Schule bewegen“.

(plg)

Fotos: STMBW

Stefan

Zink

Der Landesschülerrat

Im Gefolge der Aufklärung entstanden erstmals

Überlegungen, Schülern ein jugendgemäßes Le-

ben zu gewähren. Doch erst allmählich entfaltete

sich ein lebendiges Schülerleben mit Festen,

Feiern und Wanderungen.

Weiterreichende Bedeutung erlangte der Gedanke

der SMV dann um 1900 bis zum Ende der Weima-

rer Republik.

Im Nationalsozialismus wurde den Bemühungen

ummehr Mitbestimmung in den Schulen ein radi-

kales Ende bereitet. Schülervertretungen waren

nun in die Organisationen des nationalsozialisti-

schen Systems zwangseingegliedert.

Erst beim Wiederaufbau des Schulwesens in der

Bundesrepublik knüpfte man an frühere Traditio-

nen der Schülermitverwaltung wieder an. Zugleich

folgte man Forderungen der Besatzungsmächte

nach Erziehung: Leitend war hierbei die Idee von

der Demokratie als Lebensform.

Freiwillige Arbeits- und Interessengemeinschaf-

ten, Musizier- und Theatergruppen, die Heraus-

gabe einer Schülerzeitung, die Organisation von

Schulfesten usw. waren bis Mitte der 60er-Jahre

typische Inhalte der Schülermitverantwortung.

Das war vielen Schülern aber zu wenig: Im Gefolge

der Studentenunruhen Ende der 60er-Jahre for-

mierte sich auch eine Schüleropposition, die sich

von den bisherigen SMV-Konzepten distanzierte.

Stattdessen strebte man nach einer wirksamen

Interessenvertretung gegenüber den Entschei-

dungsträgern in der Schule und im Elternhaus.

Nach 1968 wurden daher in vielen Ländern

Schulgesetze und SMV-Erlasse entsprechend

überarbeitet. Die 2008 erfolgte Neufassung des

BayEUG sichert dem damals neu geschaffenen

Landesschülerrat das Recht zu, Vorschläge beim

Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wis-

senschaft und Kunst einzubringen.

Ursprünge und Entwicklung der SMV