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Viele Eltem haben Schulprobleme
Bildersturm
Unsere achtjährige
Claudia brachte
aus dem Heimat–
und Sachkunde –
unterricht Ar–
beitsblätter mit
nach Hause, In
diese sollte sie
Fotos einklebe n
von sich als
Baby und Klein–
kind, aber auch
von uns Eltern
und von den Ge–
schwistern. Ich
sehe nicht ein,
warum ich diese
Bilder aus dem
Familienalbum
jetzt heraus–
reißen und auf die
Arbeitsblätter
kleben soll. Statt
dessen ließ ich
Claudia die
Familiengalerie
zeichnen. Nun
habe ich doch
Bedenken, ob
meine Tochter
deswegen nicht
schlechtere
Noten bekommt.
Marlene S. - V.
Arbeitsblätter sind dazu
bestimmt, den Schülern
eine Hilfe beim Lernen zu
sein, wenn ein entspre–
chendes Lehrbuch fehlt.
Sie werden im Unterricht
auch dann verwendet,
werin mit ihrer Hilfe eine
große Zeitersparnis mög–
lich ist. Das Einkleben
von Privatfotos dient kei–
nem dieser Zwecke und
kann deshalb von der
Schule auch nicht ver–
langt werden. Wenn Ihre
Tochter statt dessen die
Familie zeichnet, darf sich
das
selbstverständlich
nicht negativ auf die Note
auswirken. Eher müßte es
positiv bewertet werden,
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Nachhilfe
zum
Nulltarif
Nehmen wir an,
ein Kind hat sich
im Schulskikurs
· das Bein ge–
brochen, war an–
schließend wochen–
lang ans Kranken–
bett gefesselt
und hat deshalb
den Unterricht
versäumt. Wer
muß in einem
solchen Fall die
Kosten für die
Nachhilfestunden
übernehmen, die
das Kind braucht,
um wieder An–
schluß an die
Klasse zu finden?
M. Kürzel - P.
Wie beim regulären Un–
terricht in der Schule sind
die Schüler auch im Ski–
kurs gegen Unfall versi–
chert. Der Schutz ist je–
doch grundsätzlich auf
Körperschäden
einge–
schränkt. Weder eine ver–
lorene Brille noch ein zer–
rissener Anorak werden
durch die Unfallversiche–
rung ersetzt. Für Nachhil–
festunden gilt folgendes:
Wenn die Schulleitung
bestätigt, daß sie sinnvoll
und allein wegen des Un–
falls notwendig geworden
sind, werden die Kosten
grundsätzlich ersetzt. An–
träge sind an den Bayer.
Gemeindeunfa!!versiehe-
rungsverband, Barer Str.
24, 8000 München 2, zu
richten. Er setzt sich mit
der Schule in Verbindung,
um zu entscheiden, ob
die
Nachhilfestunden
zum Ausgleich der Unfall–
folgen notwendig sind.
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Der Schein
trügt
Im September wur–
den am Gymnasium
meines Sohnes vor–
gedruckte"Kranken–
scheine" verteilt.
Diese müssen ausge–
füllt und der
Schule sofort zuge–
leitet werden,
wenn ein Schüler
erkrankt ist und _
deshalb den Unter–
richt nicht be –
suchen kann. Ne–
ben den
übliche~
Angaben zur Person
wird nun verlangt,
daß auch die Art
der Erkrankung
angegeben wird.
Das stört mich.
Zunächst kann ich
als Hausfrau
ohnehin keine
ärztliche Dia–
gnose stellen.
Außerdem muß man
auch im Berufs–
leben seinem
Arbeit ge ber nicht
sagen, an welcher
Krankheit man
leidet.
Franziska B. - W.
Ihre Bedenken sind
be–
rechtigt. Wird ein Schüler
krank gemeldet, dürfen
keine Angaben über Sym–
ptome und Art der Erkran–
kung verlangt werden.
S
&
W möchte helfen.
Fehlt der Schüler jedoch
länger als 10 Schultage
oder bestehen Zweifel an
einer tatsächlichen Er–
krankung, dann kann der
Schulleiter eine Untersu–
chung durch den Arzt
oder Schularzt anordnen.
Doch auch dieser ist an
die Schweigepflicht ge–
bunden. Er darf also eben–
falls nicht die Bezeich–
nung der Krankheit Drit–
ten bekanntgeoen. Eine
Ausnahme machen nur
ansteckende Krankheiten,
die nach dem Bundes–
Seuchengesetz
melde–
pflichtig sind. Hierher ge–
.hören Masern, Scharlach,
Mumps oder Röteln. Wird
bei einem Schüler ein sol–
cher Befund festgestellt,
muß das der Arzt der Ge–
sundheitsbehörde
mel–
den, damit Maßnahmen
gegen die Gefahr der An–
steckung getroffen werden
können.
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Kosmetik
Die beste Erfin–
dung des 20 .
Jahrhunderts ist
für uns Schüler
der Tintentod.
Wie von Geister–
hand kann man
mit dies e m Stift
die Schreibfehler
verschwinden las–
sen und dann
sauber nachbes–
sern . Leider
111acht unser
Deutschle hrer
da nicht mit.
Er hat den
Tintentod
grundsätzlich
verboten, Wir
sollen falsche
Wörter wie zu
Opas Zeiten
durchstreichen
und dann die
richtige Form
daneben schrei–
ben. Trotz Ver–
besserung blei–
ben also die
zuerst gemach–
ten Fehler wei–
ter sichtbar.
Ist das nicht
ein alter
Zopf?
K. Lebemann - R.
Es gibt keine Vo
·,
über den Tinlento
vt:r
Lehrer kann in freier erzie–
herischer Verantwortung
entscheiden, ob die Schü–
ler damit arbeiten dürfen
oder nicht. Seiner Anord–
nung ist Folge zu leisten.
Über den pädagogischen
Wert des Tintentodes
kann man tatsächlich ge–
teilter Meinung sein. Die
Korrektur eines Fehlers
dauert damit meist länger
als das einfache Durch–
streichen und Neuschrei–
ben des Wortes. Manche
sehen im Tintentod auch
eine
Verführung
zur
Unachtsamkeit. Wer Feh–
ler so bequem ausmerzen
kann, der strengt sich von
vorneherein nur wenig
an. Die sonst gerade beim
Schreiben geübte Sorgfalt
und die Konzentration
bleiben auf der Str
l,c
Eine Kosmetik durc
tentod nimmt dem Le rer
auch die Möglichkeit, in
der Heftführung Schwie–
rigkeiten zu erkennen, mit
denen die Schüler zu
kämpfen haben.
•
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Second–
hand
Einmal vergaß
unsere Veronika
ihren Badeanzug
zum Schwimmunter–
ri cht mitzunehmen.
Da gab ihr die
Lehrerin einen
fremden, der lie–
gengeblieben und
nicht mehr abge –
holt worden war.
-Unsere Tochter
mußte ihn an–
ziehen und am
Sch,;immen teil-