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16

Viele Eltem haben Schulprobleme

Bildersturm

Unsere achtjährige

Claudia brachte

aus dem Heimat–

und Sachkunde –

unterricht Ar–

beitsblätter mit

nach Hause, In

diese sollte sie

Fotos einklebe n

von sich als

Baby und Klein–

kind, aber auch

von uns Eltern

und von den Ge–

schwistern. Ich

sehe nicht ein,

warum ich diese

Bilder aus dem

Familienalbum

jetzt heraus–

reißen und auf die

Arbeitsblätter

kleben soll. Statt

dessen ließ ich

Claudia die

Familiengalerie

zeichnen. Nun

habe ich doch

Bedenken, ob

meine Tochter

deswegen nicht

schlechtere

Noten bekommt.

Marlene S. - V.

Arbeitsblätter sind dazu

bestimmt, den Schülern

eine Hilfe beim Lernen zu

sein, wenn ein entspre–

chendes Lehrbuch fehlt.

Sie werden im Unterricht

auch dann verwendet,

werin mit ihrer Hilfe eine

große Zeitersparnis mög–

lich ist. Das Einkleben

von Privatfotos dient kei–

nem dieser Zwecke und

kann deshalb von der

Schule auch nicht ver–

langt werden. Wenn Ihre

Tochter statt dessen die

Familie zeichnet, darf sich

das

selbstverständlich

nicht negativ auf die Note

auswirken. Eher müßte es

positiv bewertet werden,

•••••••••••••••

Nachhilfe

zum

Nulltarif

Nehmen wir an,

ein Kind hat sich

im Schulskikurs

· das Bein ge–

brochen, war an–

schließend wochen–

lang ans Kranken–

bett gefesselt

und hat deshalb

den Unterricht

versäumt. Wer

muß in einem

solchen Fall die

Kosten für die

Nachhilfestunden

übernehmen, die

das Kind braucht,

um wieder An–

schluß an die

Klasse zu finden?

M. Kürzel - P.

Wie beim regulären Un–

terricht in der Schule sind

die Schüler auch im Ski–

kurs gegen Unfall versi–

chert. Der Schutz ist je–

doch grundsätzlich auf

Körperschäden

einge–

schränkt. Weder eine ver–

lorene Brille noch ein zer–

rissener Anorak werden

durch die Unfallversiche–

rung ersetzt. Für Nachhil–

festunden gilt folgendes:

Wenn die Schulleitung

bestätigt, daß sie sinnvoll

und allein wegen des Un–

falls notwendig geworden

sind, werden die Kosten

grundsätzlich ersetzt. An–

träge sind an den Bayer.

Gemeindeunfa!!versiehe-

rungsverband, Barer Str.

24, 8000 München 2, zu

richten. Er setzt sich mit

der Schule in Verbindung,

um zu entscheiden, ob

die

Nachhilfestunden

zum Ausgleich der Unfall–

folgen notwendig sind.

•••••••••••••••

Der Schein

trügt

Im September wur–

den am Gymnasium

meines Sohnes vor–

gedruckte"Kranken–

scheine" verteilt.

Diese müssen ausge–

füllt und der

Schule sofort zuge–

leitet werden,

wenn ein Schüler

erkrankt ist und _

deshalb den Unter–

richt nicht be –

suchen kann. Ne–

ben den

übliche~

Angaben zur Person

wird nun verlangt,

daß auch die Art

der Erkrankung

angegeben wird.

Das stört mich.

Zunächst kann ich

als Hausfrau

ohnehin keine

ärztliche Dia–

gnose stellen.

Außerdem muß man

auch im Berufs–

leben seinem

Arbeit ge ber nicht

sagen, an welcher

Krankheit man

leidet.

Franziska B. - W.

Ihre Bedenken sind

be–

rechtigt. Wird ein Schüler

krank gemeldet, dürfen

keine Angaben über Sym–

ptome und Art der Erkran–

kung verlangt werden.

S

&

W möchte helfen.

Fehlt der Schüler jedoch

länger als 10 Schultage

oder bestehen Zweifel an

einer tatsächlichen Er–

krankung, dann kann der

Schulleiter eine Untersu–

chung durch den Arzt

oder Schularzt anordnen.

Doch auch dieser ist an

die Schweigepflicht ge–

bunden. Er darf also eben–

falls nicht die Bezeich–

nung der Krankheit Drit–

ten bekanntgeoen. Eine

Ausnahme machen nur

ansteckende Krankheiten,

die nach dem Bundes–

Seuchengesetz

melde–

pflichtig sind. Hierher ge–

.hören Masern, Scharlach,

Mumps oder Röteln. Wird

bei einem Schüler ein sol–

cher Befund festgestellt,

muß das der Arzt der Ge–

sundheitsbehörde

mel–

den, damit Maßnahmen

gegen die Gefahr der An–

steckung getroffen werden

können.

•••••••••••••••

Kosmetik

Die beste Erfin–

dung des 20 .

Jahrhunderts ist

für uns Schüler

der Tintentod.

Wie von Geister–

hand kann man

mit dies e m Stift

die Schreibfehler

verschwinden las–

sen und dann

sauber nachbes–

sern . Leider

111acht unser

Deutschle hrer

da nicht mit.

Er hat den

Tintentod

grundsätzlich

verboten, Wir

sollen falsche

Wörter wie zu

Opas Zeiten

durchstreichen

und dann die

richtige Form

daneben schrei–

ben. Trotz Ver–

besserung blei–

ben also die

zuerst gemach–

ten Fehler wei–

ter sichtbar.

Ist das nicht

ein alter

Zopf?

K. Lebemann - R.

Es gibt keine Vo

·,

über den Tinlento

vt:r

Lehrer kann in freier erzie–

herischer Verantwortung

entscheiden, ob die Schü–

ler damit arbeiten dürfen

oder nicht. Seiner Anord–

nung ist Folge zu leisten.

Über den pädagogischen

Wert des Tintentodes

kann man tatsächlich ge–

teilter Meinung sein. Die

Korrektur eines Fehlers

dauert damit meist länger

als das einfache Durch–

streichen und Neuschrei–

ben des Wortes. Manche

sehen im Tintentod auch

eine

Verführung

zur

Unachtsamkeit. Wer Feh–

ler so bequem ausmerzen

kann, der strengt sich von

vorneherein nur wenig

an. Die sonst gerade beim

Schreiben geübte Sorgfalt

und die Konzentration

bleiben auf der Str

l,c

Eine Kosmetik durc

tentod nimmt dem Le rer

auch die Möglichkeit, in

der Heftführung Schwie–

rigkeiten zu erkennen, mit

denen die Schüler zu

kämpfen haben.

••••••••••••••

Second–

hand

Einmal vergaß

unsere Veronika

ihren Badeanzug

zum Schwimmunter–

ri cht mitzunehmen.

Da gab ihr die

Lehrerin einen

fremden, der lie–

gengeblieben und

nicht mehr abge –

holt worden war.

-Unsere Tochter

mußte ihn an–

ziehen und am

Sch,;immen teil-