BayEUG:
Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
Erläuterungen
GSO:
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
SIE FRAGEN – WIR ANTWORTEN
Blattverlust
Meine Tochter ist in der 10.
Klasse Gymnasium. Ihr Ge-
schichtslehrer verlangt, die von
ihm ausgeteilten Blätter bis zur
nächsten Stunde sauber ins Heft
zu kleben. Wer zweimal vergisst,
das Blatt einzukleben, würde die
Note 6 in Mitarbeit erhalten.
Beim dritten Mal würde derje-
nige einen Verweis erhalten. Ist
dieses Vorgehen zulässig?
Andrea H. – S.
Zu unterscheiden ist hier zwi-
schen Leistungsnachweisen und
Erziehungs- bzw. Ordnungs-
maßnahmen:
- Zu den ersteren zählt in der
Jahrgangsstufe 10 des Gymnasi-
ums nicht das Einkleben von
Blättern (vgl. auch § 53 GSO).
- Wenn Schüler den Anord-
nungen einer Lehrkraft nicht
Folge leisten, kommen durchaus
Erziehungs- und Ordnungsmaß-
nahmen wie z. B. ein Verweis in
Betracht (vgl. Art. 86 BayEUG).
Vor diesem Hintergrund emp-
fiehlt sich ein klärendes Ge-
spräch mit der Lehrkraft.
Pflicht-
veranstaltung
In der Grundschule meines
Sohnes wird für Freitag Nachmit-
tag zwischen 15 und 18 Uhr ein
Schulfest geplant. Die Teilnahme
ist für alle Schüler verpflichtend.
Ist dies zulässig? Wie verhält es
sich, wenn ein Schüler an diesem
Nachmittag einen Sportwett-
kampf oder Musikunterricht hat?
Bettina F. – A.
Alle Schüler haben die Pflicht,
am Unterricht regelmäßig teil-
zunehmen und die sonstigen
verpflichtenden Schulveran-
staltungen zu besuchen. Der
Schulleiter entscheidet, ob
eine sonstige Schulveranstal-
tung wie ein Schulfest verbind-
lich und somit teilnahmepflich-
tig ist. In begründeten Ausnah-
mefällen können Schüler auf
schriftlichen Antrag der Erzie-
hungsberechtigten beurlaubt
werden. Dabei wird ein
strenger Maßstab angelegt, da
es sich um eine Ausnahme von
der Schulpflicht handelt. Über
den Antrag entscheidet der
Schulleiter.
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M-Zug zieht
Mein Sohn geht in die
5. Klasse Hauptschule. Ich
möchte ihn gerne für den
Probeunterricht für die Re-
alschule anmelden. Schafft
er diesen Probeunterricht
nicht, ist ihm dann nach
der 6. Klasse der Zugang
zum M-Zug der Haupt-
schule automatisch ver-
sperrt?
Thomas G. - F.
Einem Schüler, der den
Probeunterricht für die
Realschule in Jahrgangs-
stufe 5 nicht bestanden
hat, ist der Zugang in die
M-Klasse nicht automa-
tisch versperrt. In die M-
Klasse der Jahrgangsstufe
7 werden Schüler aufge-
nommen, die im Zwischen-
zeugnis der Jahrgangs-
stufe 6 eine Durch-
schnittsnote von mindes-
tens 2,33 aus den Fächern
Deutsch, Mathematik und
Englisch erreicht haben.
Auf Antrag der Erzie-
hungsberechtigten kann
die Lehrerkonferenz die
Aufnahme auch bei einer
Durchschnittsnote von
2,66 zulassen, in beson-
ders gelagerten Fällen
auch darüber hinaus, wenn
für den Schüler aufgrund
seiner bisherigen Leis-
tungen die Aussicht be-
steht, den mittleren Schul-
abschluss zu erwerben.