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BayEUG:

Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

Erläuterungen

GSO:

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern

SIE FRAGEN – WIR ANTWORTEN

Blattverlust

Meine Tochter ist in der 10.

Klasse Gymnasium. Ihr Ge-

schichtslehrer verlangt, die von

ihm ausgeteilten Blätter bis zur

nächsten Stunde sauber ins Heft

zu kleben. Wer zweimal vergisst,

das Blatt einzukleben, würde die

Note 6 in Mitarbeit erhalten.

Beim dritten Mal würde derje-

nige einen Verweis erhalten. Ist

dieses Vorgehen zulässig?

Andrea H. – S.

Zu unterscheiden ist hier zwi-

schen Leistungsnachweisen und

Erziehungs- bzw. Ordnungs-

maßnahmen:

- Zu den ersteren zählt in der

Jahrgangsstufe 10 des Gymnasi-

ums nicht das Einkleben von

Blättern (vgl. auch § 53 GSO).

- Wenn Schüler den Anord-

nungen einer Lehrkraft nicht

Folge leisten, kommen durchaus

Erziehungs- und Ordnungsmaß-

nahmen wie z. B. ein Verweis in

Betracht (vgl. Art. 86 BayEUG).

Vor diesem Hintergrund emp-

fiehlt sich ein klärendes Ge-

spräch mit der Lehrkraft.

Pflicht-

veranstaltung

In der Grundschule meines

Sohnes wird für Freitag Nachmit-

tag zwischen 15 und 18 Uhr ein

Schulfest geplant. Die Teilnahme

ist für alle Schüler verpflichtend.

Ist dies zulässig? Wie verhält es

sich, wenn ein Schüler an diesem

Nachmittag einen Sportwett-

kampf oder Musikunterricht hat?

Bettina F. – A.

Alle Schüler haben die Pflicht,

am Unterricht regelmäßig teil-

zunehmen und die sonstigen

verpflichtenden Schulveran-

staltungen zu besuchen. Der

Schulleiter entscheidet, ob

eine sonstige Schulveranstal-

tung wie ein Schulfest verbind-

lich und somit teilnahmepflich-

tig ist. In begründeten Ausnah-

mefällen können Schüler auf

schriftlichen Antrag der Erzie-

hungsberechtigten beurlaubt

werden. Dabei wird ein

strenger Maßstab angelegt, da

es sich um eine Ausnahme von

der Schulpflicht handelt. Über

den Antrag entscheidet der

Schulleiter.

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3/08

M-Zug zieht

Mein Sohn geht in die

5. Klasse Hauptschule. Ich

möchte ihn gerne für den

Probeunterricht für die Re-

alschule anmelden. Schafft

er diesen Probeunterricht

nicht, ist ihm dann nach

der 6. Klasse der Zugang

zum M-Zug der Haupt-

schule automatisch ver-

sperrt?

Thomas G. - F.

Einem Schüler, der den

Probeunterricht für die

Realschule in Jahrgangs-

stufe 5 nicht bestanden

hat, ist der Zugang in die

M-Klasse nicht automa-

tisch versperrt. In die M-

Klasse der Jahrgangsstufe

7 werden Schüler aufge-

nommen, die im Zwischen-

zeugnis der Jahrgangs-

stufe 6 eine Durch-

schnittsnote von mindes-

tens 2,33 aus den Fächern

Deutsch, Mathematik und

Englisch erreicht haben.

Auf Antrag der Erzie-

hungsberechtigten kann

die Lehrerkonferenz die

Aufnahme auch bei einer

Durchschnittsnote von

2,66 zulassen, in beson-

ders gelagerten Fällen

auch darüber hinaus, wenn

für den Schüler aufgrund

seiner bisherigen Leis-

tungen die Aussicht be-

steht, den mittleren Schul-

abschluss zu erwerben.