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E

Förderschulen

gibt keine Pauschalrezepte, die Ent-

scheidung muss sich immer an der kon-

kreten Situation und der Persönlichkeit

des einzelnen Kindes orientieren.

So brauchen manche Kinder mehr

Förderung, als sie die Mobilen Sonder-

pädagogischen Dienste leisten können.

Und nicht selten helfen der „Schon-

raum“ an der Förderschule und das Zu-

sammensein mit anderen Kindern, die

eine ähnliche Beeinträchtigung haben,

überhaupt erstVertrauen in die eigenen

Fähigkeiten zu gewinnen. Einer Um-

frage zufolge sind über 80 Prozent der

Eltern, deren Kind an eine Förderschule

geht, davon überzeugt, dass dies die bes-

sere schulische Alternative ist.

Wird jedoch der Besuch einer allge-

meinen Schule ins Auge gefasst, so gilt

als Richtschnur Artikel 41 des Bayeri-

schen Erziehungs- und Unterrichtsge-

setzes (BayEUG). Dessen Bestimmun-

gen wurden im März dieses Jahres vom

Bayerischen Landtag geändert und

sind nun wesentlich offener als

bisher:AlsVoraussetzung

für die Aufnahme in

eine allgemeine

Schule muss

jetzt

„eine

aktive

Teilnahme am Unterricht“ gewährleis-

tet sein.Weggefallen ist dagegen die

frühere Festlegung, dass ein Förder-

schüler das Leistungsniveau seiner Mit-

schüler erreichen muss.

Integration findet nicht nur dann statt,

wenn ein Kind mit Förderbedarf eine

allgemeine Schule besucht.Vielmehr

haben sich in den letzten Jahren eine

Reihe von neuen Formen des Mitein-

anders entwickelt. So kooperieren in-

zwischen viele Förderschulen eng mit

allgemeinen Schulen: Schul- und Klas-

senpartnerschaften, gemeinsame Pro-

jekte,Wandertage, Fahrten, Schulfeste -

den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Besonders erfolgreich ist das Modell

„Außenklasse“: Eine Förderschulklasse

belegt einen Raum in einer allgemei-

nen Schule, meist einer Grundschule, so

dass eine enge Zusammenarbeit in Un-

terricht und Schulleben möglich wird.

Umgekehrt kann auch eine Grund-

schulklasse in das Gebäude einer För-

derschule einziehen.

Für Schüler, die zuerst eine Förder-

schule besuchten, aufgrund ihrer Ent-

wicklung nun aber an eine allgemeine

Schule wechseln können, haben sich als

behutsame Eingliederung die so ge-

nannten „Kooperationsklassen“ be-

währt. Dort werden Kinder mit und

ohne Förderbedarf gemeinsam unter-

richtet, wobei Klassenlehrer und Mo-

bile Sonderpädagogische Dienste sich

stets aufeinander abstimmen.

Schließlich haben sich verschiedene

Förderschulen, die nach dem Grund-

und Hauptschullehrplan unterrichten,

auch für Kinder ohne sonderpädagogi-

schen Förderbedarf geöffnet. So sitzen

neben blinden auch sehende Kinder,

neben Gehörlosen auch Hörende, und

es ist zu beiderVorteil.

All diese Formen der Integration und

der Kooperation sollen in Zukunft wei-

ter ausgebaut werden - nach der De-

vise: „So viel Spezialförderung wie

nötig, so viel Gemeinsamkeit wie mög-

lich.“ Denn Ziel ist letztlich, ein jedes

Kind bei der Entfaltung seiner Bega-

bungen und seiner Persönlichkeit opti-

mal zu fördern.

eingeschränkt sind, und lernen so

Rücksichtnahme undToleranz.

Damit die Integration gelingt, erhal-

ten die Kinder Unterstützung durch die

Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.

Hierbei handelt es sich um ausgebildete

Sonderschullehrkräfte, die am nächstge-

legenen Förderzentrum stationiert sind.

Von dort aus besuchen sie regelmäßig

ihre Schützlinge an den verschiedenen

Schulen, fördern sie durch besonderen

Unterricht und stehen Lehrern und El-

tern mit Rat undTat zur Seite.

Ob die Regelschule oder die Förder-

schule der bessere Ort für ein Kind ist,

will wohl bedacht sein. Leitidee der

bayerischen Bildungspolitik ist hier: Es

WEITERE INFORMATIONEN:

Rechtliche Grundlagen(BayEUG Art. 19-24;

30; 33; 41).:

www.km.bayern.de/km/

aktuelles/00382/index.shtml

Aktionsprogramm zum Europäischen Jahr

der Menschen mit Behinderung:

www.naund.bayern.de

Broschüre:

„Nehmt uns, wie wir sind! –

Einblicke in Bayerns Förderschulen“

(Bezug über die Redaktion EZ)

i

Individuelle

Entscheidung

Kooperation

und Integration