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Förderschulen
gibt keine Pauschalrezepte, die Ent-
scheidung muss sich immer an der kon-
kreten Situation und der Persönlichkeit
des einzelnen Kindes orientieren.
So brauchen manche Kinder mehr
Förderung, als sie die Mobilen Sonder-
pädagogischen Dienste leisten können.
Und nicht selten helfen der „Schon-
raum“ an der Förderschule und das Zu-
sammensein mit anderen Kindern, die
eine ähnliche Beeinträchtigung haben,
überhaupt erstVertrauen in die eigenen
Fähigkeiten zu gewinnen. Einer Um-
frage zufolge sind über 80 Prozent der
Eltern, deren Kind an eine Förderschule
geht, davon überzeugt, dass dies die bes-
sere schulische Alternative ist.
Wird jedoch der Besuch einer allge-
meinen Schule ins Auge gefasst, so gilt
als Richtschnur Artikel 41 des Bayeri-
schen Erziehungs- und Unterrichtsge-
setzes (BayEUG). Dessen Bestimmun-
gen wurden im März dieses Jahres vom
Bayerischen Landtag geändert und
sind nun wesentlich offener als
bisher:AlsVoraussetzung
für die Aufnahme in
eine allgemeine
Schule muss
jetzt
„eine
aktive
Teilnahme am Unterricht“ gewährleis-
tet sein.Weggefallen ist dagegen die
frühere Festlegung, dass ein Förder-
schüler das Leistungsniveau seiner Mit-
schüler erreichen muss.
Integration findet nicht nur dann statt,
wenn ein Kind mit Förderbedarf eine
allgemeine Schule besucht.Vielmehr
haben sich in den letzten Jahren eine
Reihe von neuen Formen des Mitein-
anders entwickelt. So kooperieren in-
zwischen viele Förderschulen eng mit
allgemeinen Schulen: Schul- und Klas-
senpartnerschaften, gemeinsame Pro-
jekte,Wandertage, Fahrten, Schulfeste -
den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.
Besonders erfolgreich ist das Modell
„Außenklasse“: Eine Förderschulklasse
belegt einen Raum in einer allgemei-
nen Schule, meist einer Grundschule, so
dass eine enge Zusammenarbeit in Un-
terricht und Schulleben möglich wird.
Umgekehrt kann auch eine Grund-
schulklasse in das Gebäude einer För-
derschule einziehen.
Für Schüler, die zuerst eine Förder-
schule besuchten, aufgrund ihrer Ent-
wicklung nun aber an eine allgemeine
Schule wechseln können, haben sich als
behutsame Eingliederung die so ge-
nannten „Kooperationsklassen“ be-
währt. Dort werden Kinder mit und
ohne Förderbedarf gemeinsam unter-
richtet, wobei Klassenlehrer und Mo-
bile Sonderpädagogische Dienste sich
stets aufeinander abstimmen.
Schließlich haben sich verschiedene
Förderschulen, die nach dem Grund-
und Hauptschullehrplan unterrichten,
auch für Kinder ohne sonderpädagogi-
schen Förderbedarf geöffnet. So sitzen
neben blinden auch sehende Kinder,
neben Gehörlosen auch Hörende, und
es ist zu beiderVorteil.
All diese Formen der Integration und
der Kooperation sollen in Zukunft wei-
ter ausgebaut werden - nach der De-
vise: „So viel Spezialförderung wie
nötig, so viel Gemeinsamkeit wie mög-
lich.“ Denn Ziel ist letztlich, ein jedes
Kind bei der Entfaltung seiner Bega-
bungen und seiner Persönlichkeit opti-
mal zu fördern.
eingeschränkt sind, und lernen so
Rücksichtnahme undToleranz.
Damit die Integration gelingt, erhal-
ten die Kinder Unterstützung durch die
Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.
Hierbei handelt es sich um ausgebildete
Sonderschullehrkräfte, die am nächstge-
legenen Förderzentrum stationiert sind.
Von dort aus besuchen sie regelmäßig
ihre Schützlinge an den verschiedenen
Schulen, fördern sie durch besonderen
Unterricht und stehen Lehrern und El-
tern mit Rat undTat zur Seite.
Ob die Regelschule oder die Förder-
schule der bessere Ort für ein Kind ist,
will wohl bedacht sein. Leitidee der
bayerischen Bildungspolitik ist hier: Es
WEITERE INFORMATIONEN:
Rechtliche Grundlagen(BayEUG Art. 19-24;
30; 33; 41).:
www.km.bayern.de/km/aktuelles/00382/index.shtml
Aktionsprogramm zum Europäischen Jahr
der Menschen mit Behinderung:
www.naund.bayern.deBroschüre:
„Nehmt uns, wie wir sind! –
Einblicke in Bayerns Förderschulen“
(Bezug über die Redaktion EZ)
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Individuelle
Entscheidung
Kooperation
und Integration
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