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beantwortet Leserfragen
illustrationen: bengt fosshag
Wiederholung
Ist es richtig, dass man die Abiturprüfung
oder die Abschlussprüfung der Realschule
wiederholen kann, um seine Noten zu
verbessern?
Alessio P. – K.
Nach § 65 Abs. 1 der Realschulordnung
(RSO) kann die Abschlussprüfung zur
Notenverbesserung einmal wiederholt
werden. Will man zu diesem Zweck
die 10. Klasse wiederholen, ist die Ge-
nehmigung des Schulleiters notwendig.
Eine bestandene Abiturprüfung kann
nach § 79 Abs. 1 der gymnasialen
Schulordnung (GSO) nicht wiederholt
werden.
Wir ließen unsereTochter auf Anraten der
Schule nach dem Zwischenzeugnis von der
3. in die 4. Klasse Grundschule springen.
Nun stellt sich aber die Frage, wie sich der
Übertritt ins Gymnasium gestaltet. Muss
sie da eine Aufnahmeprüfung machen?
Jochen G. – D.
Dieser Fall ist in § 4 Abs. 2 Satz 3 GSO
geregelt. Dort heißt es: „Für den Bil-
dungsweg des Gymnasiums sind geeignet
... 3. Schüler von öffentlichen oder
staatlichen Volksschulen, denen zum
Halbjahr oder zum Ende der Jahrgangs-
stufe 3 das Überspringen der Jahrgangs-
stufe gestattet worden ist.“ Eine Aufnah-
meprüfung für den Übertritt ist damit
nicht mehr notwendig.
Überflieger
Bemerkung
Mein Sohn geht in die M7 der Haupt-
schule. Da er enorme Lese- und Recht-
schreibprobleme hat, riet mir sein Lehrer,
ihn testen zu lassen. Nun befürchte ich
aber, wenn er als Legastheniker eingestuft
wird, dass dies auch im Abschlusszeugnis
vermerkt wird und er dann schlechtere
Chancen bei der Suche nach einer Lehr-
stelle hat. Oder wird so etwas nur im
Schülerakt vermerkt?
Diana B. – B.
Die Bekanntmachung des Kultusminis-
teriums vom 16. November 1999 legt in
Ziffer 3.6 fest, dass im Zeugnis auf die
Legasthenie mit einer Bemerkung ein-
zugehen ist. Wenn Eltern die Vergünsti-
gungen für ihr Kind, das an Legasthenie
leidet, bei der Bewertung von Arbeiten
in Anspruch nehmen, müssen sie eine
entsprechende Bemerkung im Zeugnis
in Kauf nehmen. Natürlich steht es den
Eltern frei, auf die Vergünstigungen
zu verzichten; dann erfolgt auch keine
Bemerkung im Zeugnis.
BayEUG
Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
RSO
Realschulordnung
GSO
Gymnasiale Schulordnung
Erläuterungen
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