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ERGÄNZUNG TEIL 1

28

FACHSCHULE FÜR

HOLZBETRIEBS-

WIRTSCHAFT

VORAUSSETZUNGEN:

abgeschlossene kaufmän-

nische Berufsausbildung,

Berufsschulabschluss und

mindestens einjährige

einschlägige berufliche

Tätigkeit

DAUER:

2 Jahre

TÄTIGKEIT:

Fachkraft in

der mittleren Führungs-

ebene und Übernahme

von planenden und kon-

trollierenden Aufgaben

BERUFSFACH-

SCHULEN FÜR

HOLZBILDHAUER

VORAUSSETZUNGEN:

Hauptschulabschluss und

Bestehen einer Aufnah-

meprüfung

DAUER:

3 Jahre

TÄTIGKEIT:

Anfertigung

von Gegenständen zur

Ausgestaltung von

Kirchen und privaten

oder öffentlichen Räumen

MEISTERSCHULE FÜR

HOLZBILDHAUER

VORAUSSETZUNGEN:

abgeschlossene Berufs-

ausbildung als Holzbild-

hauer, Berufsschulab-

schluss und mindestens

einjährige einschlägige

berufliche Tätigkeit

DAUER:

2 Jahre

ABSCHLUSS:

Vorbereitung

auf die Meisterprüfung

FACHAKADEMIEN

FÜR

HOLZGE-

STALTUNG

VORAUSSETZUNGEN:

Meisterprüfung im

Schreinerhandwerk oder

eine als gleichwertig

anerkannte berufliche

Qualifikation

DAUER:

2 Jahre

UNTERRICHT:

Erlernen der

Fähigkeit, Räume zu ge-

stalten und Möbel zu ent-

werfen, Einsicht in alte

und neue Fertigungsme-

thoden sowie -techniken

TECHNIKERSCHULE

FÜR

HOLZTECHNIK

VORAUSSETZUNGEN:

abgeschlossene einschlä-

gige Berufsausbildung,

z.B. als Tischler, Berufs-

schulabschluss sowie eine

anschließende mindes-

tens einjährige einschlä-

gige berufliche Tätigkeit

DAUER:

2 Jahre

TÄTIGKEIT:

in Sägewerken,

in der Sperrholz- und

Spanplattenherstellung,

in Möbelfabriken oder im

Fertighausbau

FACHSCHULEN FÜR

DAS

HOTEL- UND

GASTSTÄTTEN-

GEWERBE

VORAUSSETZUNGEN:

einschlägige abgeschlos-

sene Berufsausbildung,

Berufsschulabschluss und

mindestens einjährige

einschlägige berufliche

Tätigkeit

DAUER:

2 Jahre

TÄTIGKEIT:

leitende

Positionen in gastronomi-

schen Betrieben

H

Teil 2

Von H bis Z

BERICHTIGUNG D

BERUFSFACH-

SCHULEN FÜR

DIÄT-

ASSISTENTEN

VORAUSSETZUNGEN:

mittlerer Schulabschluss

oder erfolgreicher Haupt-

schulabschluss und eine

abgeschlossene, mindes-

tens zweijährige Berufs-

ausbildung

DAUER:

3 Jahre

TÄTIGKEIT:

Arbeit in Kran-

kenhäusern, Kurheimen,

Hotel- und Diätküchen

MEISTERSCHULE

FÜR

FEINWERK-

MECHANIKER

VORAUSSETZUNGEN:

abgeschlossene Berufaus-

bildung als Feinwerk-

mechaniker sowie ausrei-

chende einschlägige

berufliche Tätigkeit

DAUER:

1 Jahr

ABSCHLUSS:

Vorbereitung

auf die Meisterprüfung

FACHAKADEMIE FÜR

LANDWIRTSCHAFT

HAUSWIRT-

SCHAFT UND

ERNÄHRUNG

VORAUSSETZUNGEN:

einschlägige Berufsaus-

bildung sowie ein

mittlerer Schulabschluss

DAUER:

6 Semester

TÄTIGKEIT:

Fachberatung

oder Leitung größerer

Betriebshaushalte;

Weiterbildung zur Fach-

lehrerin möglich.

BERUFSFACH-

SCHULEN FÜR

HEBAMMEN

VORAUSSETZUNGEN:

gesundheitliche Eignung,

Mindestalter 17 Jahre und

mittlerer Schulabschluss

oder erfolgreicher Haupt-

schulabschluss und eine

zweijährige abgeschlos-

sene Berufsausbildung

oder ein erfolgreicher

Abschluss in der Kranken-

pflegehilfe

DAUER:

3 Jahre

TÄTIGKEIT:

freie Heb-

amme oder in Kranken-

häusern

FACHSCHULEN

FÜR

HEILERZIE-

HUNGSPFLEGE

VORAUSSETZUNGEN:

mittlerer Schulabschluss

und einschlägige beruf-

liche Ausbildung

DAUER:

3 Jahre, kann auf

2 Jahre verkürzt werden

ABSCHLUSS:

Ausbildung

für die sozialpädagogi-

sche Betreuung und

Pflege behinderter

Menschen

FACHSCHULEN

FÜR

HEILERZIE-

HUNGS-

PFLEGEHILFE

VORAUSSETZUNGEN:

Hauptschulabschluss

und abgeschlossene

zweijährige einschlägige

Berufsausbildung

DAUER:

1 Jahr

TÄTIGKEIT:

Unterstützung

der Heilerziehungspfleger

bei ihrer Arbeit

FACHAKADEMIE FÜR

HEILPÄDAGOGIK

VORAUSSETZUNGEN:

mittlerer Schulabschluss,

abgeschlossene Erzieher-

ausbildung und eine

anschließende einschlä-

gige berufliche Tätigkeit

DAUER:

2 Jahre

TÄTIGKEIT:

Arbeiten mit

Kindern und Jugendli-

chen, die eine besondere

heilpädagogische Betreu-

ung und Förderung

benötigen

TECHNIKERSCHULEN

FÜR HEIZUNGS-,

LÜFTUNGS- UND

KLIMATECHNIK

VORAUSSETZUNGEN:

einschlägige abgeschlos-

sene Berufsausbildung,

Berufsschulabschluss und

anschließende mindes-

tens einjährige einschlä-

gige berufliche Tätigkeit

DAUER:

2 Jahre

TÄTIGKEIT:

in Planungs-

büros, Installationsbe-

trieben, bei Bauämtern

und in der Industrie