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eure Schulleitung davor um Erlaubnis und informiert die Lehrkräfte mittels eines Aushanges im
Lehrerzimmer über euer Vorhaben. Denkt beim Rundgang daran, anzuklopfen und den Lehrer
höflich zu fragen, ob ihr seinen Unterricht kurz unterbrechen dürft.
Mundpropaganda: Erzählt im Gespräch mit Mitschülern von der letzten, sehr gut verlaufenen
Veranstaltung oder erwähnt, wie viel Spaß SMV-Arbeit macht und dass ihr dadurch zum Orga-
nisationstalent geworden seid.
Rundschreiben: Wenn ihr z. B. helfende Hände für das bevorstehende Sommerfest sucht, dann
könnt ihr – nach Absprache mit den Klassenlehrern – dem Klassentagebuch ein Rundschreiben
beilegen. Falls euer Schulleiter in regelmäßigen Abständen ein Rundschreiben herausgibt, so
fragt ihn, ob euer Anliegen dort dargestellt werden könnte. Mit elektronischen Rundschreiben
(sog. „Newsletter“) erreicht ihr sehr schnell sehr viele Schüler.
Jahresbericht: Um Eltern, Lehrkräften, Schülern sowie Freunden und Interessierten eurer Schule
eure SMV und eure Projekte vorzustellen, ist der Jahresbericht gut geeignet. Stellt euch dort im
besten Licht dar. Aber Achtung: Meist ist Abgabeschluss schon mindestens zwei Monate vor
Schuljahresende.
Netzseiten: Auf der Netzseite eurer Schule solltet ihr mit Informationen über eure Projekte und
ständigen Aufgaben präsent sein. Achtet darauf, dass immer die aktuellsten Termine vermerkt sind.
Außerdem ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. bei der Veröffent-
lichung von Bildern) einzuhalten. Nähere Infos zum Thema „Schule und Internet“ findet ihr in der
Kultusministeriellen Bekanntmachung (KMBek) „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Ein-
richtung und des Internets an Schulen“ vom 12. September 2012
(http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/bekanntmachungen.html).
Denkt daran, dass wildes Plakatieren in der Öffentlichkeit, also an Bushaltestellen oder an Straßen-
laternen verboten ist und euch eine hohe Geldstrafe einbringen kann. Fragt lieber bei eurem Jugend-
ring nach Möglichkeiten und Orten, wo ihr Plakate aufhängen dürft (
→
1.2.2 „Jugendringe der Land-
kreise, kreisfreien Städte und Bezirke“). Zudem muss auf all euren Publikationen ein Verantwortlicher
im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) genannt werden.
2.8 SMV-Arbeit finanzieren und unterstützen
Gerade Schülervertretungen sind manchmal nicht mit dem nötigen Kleingeld gesegnet. Daher ist es
sehr wichtig, richtig zu haushalten.
Finanzielle und materielle Förderung
Konkrete Möglichkeiten, eure finanzielle Situation an eurer Schule zu verbessern, findet ihr in den
nächsten Abschnitten:
1. Öffentliche Mittel
Mit öffentlichen Mitteln sind, was die SMV-Arbeit an eurer Schule betrifft, Gelder des Sachaufwands-
trägers, also i. d. R. der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises gemeint. Ihr habt die Möglichkeit,
über die Schulleitung Anträge beim Sachaufwandsträger zu stellen, bspw. zur Ausstattung des SMV-
Raumes oder für einen Zuschuss zur Durchführung von Veranstaltungen.
Der Freistaat Bayern bzw. das Kultusministerium hingegen trägt ausschließlich die Kosten der über-
schulischen SMV-Arbeit. Der Freistaat stellt hierfür „Haushaltsmittel“ zur Verfügung (Art. 62 Abs. 10
BayEUG). Diese Mittel werden im Wesentlichen für die Tätigkeit des Landesschülerrats und die Finan-
zierung der SMV auf Bezirks- und Schulamtsebene benötigt.