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1.3 Verantwortung übernehmen auf der Landesebene
1.3.1 Mitwirkungsämter und -gremien für Schüler
Landesschülerkonferenz
Die Landesschülerkonferenz (LSK) ist seit dem 01.08.2008 im Art. 62a des BayEUG verankert.
Die LSK ist die Versammlung aller Bezirksschülersprecher aller Schularten aus ganz Bayern. Sie ist
damit das wichtigste beschlussfassende Gremium in der bayerischen Schülervertretung und tagt
wenigstens zweimal im Schuljahr. Hier wird also schulartübergreifende Schülervertretungsarbeit auf
Landesebene geleistet. Ein Landes-SMV-Koordinator unterstützt die LSK in ihrer Arbeit.
Die Landesschülerkonferenz ist dazu befugt, sich eine Geschäftsordnung zu geben, die durch Abstim-
mung verabschiedet wird. Sie kann eigenständige Projekte durchführen und die Mittel hierzu beim Kultus-
ministerium beantragen. Dort stehen für den Landesschülerrat und die Landesschülerkonferenz nämlich
Gelder zur Verfügung, z. B. für Reisekosten im Rahmen der Treffen auf Schulamts- und Bezirksebene.
Da die Bezirksschülersprecher in der LSK als Vertreter ihrer Schulart und ihres Bezirks zusammenkommen,
sollen dort v. a. die Themen und Anliegen besprochen werden, die den Bezirksschülersprechern von den
Bezirksaussprachetagungen mit auf den Weg gegeben werden. Die LSK kann klar zu unterschiedlichen
Themen Stellung beziehen, ein „allgemein-politisches Mandat“ haben ihre Mitglieder jedoch nicht.
Die Wahl des Landesschülerrates durch die Landesschülerkonferenz ist eine ihrer wichtigsten Auf-
gaben. Deshalb sei euch hier das Verfahren genau dargestellt: Die einzelnen Schularten wählen in den
Schulen die Schülersprecher. Jeder Schülersprecher, der zu einer Bezirksaussprachetagung abgesandt
wurde, ist befugt, dort zum Bezirksschülersprecher bzw. zu dessen Stellvertreter gewählt zu werden.
Eine Ausnahme bilden die Mittelschulen: Hier gibt es zwischen dem Schülersprecher und Bezirksschüler-
sprecher noch das Amt des Stadt- bzw. Kreisschülersprechers (
→
1.2.1 „Mitwirkungsämter und -gremien
für Schüler“). Insgesamt werden auf den 40 BATen je ein Bezirksschülersprecher und sein Stellvertreter
gewählt. Die 40 ersten Bezirksschülersprecher bilden die LSK. Sollte der erste Bezirksschülersprecher
nicht teilnehmen können, wenn die LSK zusammentritt, so nimmt sein Stellvertreter teil. Nach der Ge-
schäftsordnung kann einmal im Jahr eine LSK einberufen werden, zu der die ersten Bezirksschüler-
sprecher und auch die Stellvertreter eingeladen werden.
Die Anzahl der Bezirksschülersprecher hängt von der Anzahl der Schulaufsichtsbezirke ab und variiert
deshalb je nach Schulart. Sie beträgt
für die Mittelschulen sieben,
für die Realschulen acht,
für die Gymnasien acht,
für die Förderschulen sieben,
für die beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen
und Fachakademien) insgesamt sieben und
für die Fachoberschulen und Berufsoberschulen insgesamt drei.
In der ersten Sitzung der Landesschülerkonferenz wählen die 40 Bezirksschülersprecher aus ihrer Mit-
te die sechs Landesschülersprecher und sechs Stellvertreter in nach Schularten getrennten Wahl-
gängen. Es gibt also für jede Schulart einen Landesschülersprecher und einen Stellvertreter. Die sechs
Landesschülersprecher und ihre sechs Stellvertreter bilden zusammen den Landesschülerrat.