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Bezirksschülersprecher
Bezirksschülersprecher vertreten die gesamte Schülerschaft einer Schulart in einem Bezirk (z. B. alle
Schüler der Gymnasien in Mittelfranken). Sie werden auf den Bezirksaussprachetagungen von den
Schülersprechern einer Schulart eines Bezirks gewählt und bilden zusammen die Landesschülerkonfe-
renz (
→
1.3.1 „Landesschülerkonferenz“).
Im Art. 62 Abs. 6 BayEUG heißt es: „Zu den Aufgaben der Bezirksschülersprecherinnen und Bezirks-
schülersprecher gehört insbesondere der Erfahrungsaustausch bezüglich der die jeweilige Schulart
betreffenden Angelegenheiten.“ Dieser kann erfolgen, indem sich Bezirksschülersprecher derselben
Schulart und der einzelnen Bezirke Bayerns über Probleme und sonstige Themen, die Schule und
Bildung betreffen, austauschen sowie nach Lösungen suchen und Verbesserungsvorschläge je nach
Zuständigkeit, z. B. beim Ministerialbeauftragten, bei Mitarbeitern der Regierungen oder zur Landes-
schülerkonferenz, einbringen.
Der Bezirksschülersprecher und sein Stellvertreter unterstützen den Landesschülerrat. Sie können
Seminare vorbereiten und leiten. Sie sollten Kontakt zu Lehrer- und Elternvertretern halten und geben
Informationen, die Schule und Unterricht betreffen, an die Schülersprecher weiter. Auch an den halb-
jährlich stattfindenden Vollversammlungen seines Bezirksjugendrings darf der Bezirksschülersprecher
oder sein Stellvertreter teilnehmen. Im Bereich der Gymnasien ist festgelegt, dass der Bezirksschüler-
sprecher den Vorsitz der BAT übernimmt (§ 13 GSO).
Du kannst dich mit Fragen, Bitten und Anregungen immer an deinen Bezirksschülersprecher wenden,
der dir Antworten und Hilfestellungen gibt und ggf. deine Wünsche an die BAT, die Dienststellen der
Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen, an die Landesschülerkonferenz, den Landesschülerrat oder
das Kultusministerium weiterleitet (
→
1.3.1 „Mitwirkungsämter und -gremien für Schüler“).
1.2.2 Wichtige Partner
Außer mit Lehrern und Eltern könnt ihr natürlich auch mit Verbänden gut kooperieren. Hier müsst ihr als
Schülervertreter aber bedenken, dass z. B. Eltern- und Lehrerverbände bestimmte eigene und gele-
gentlich auch (bildungs-)politische Interessen vertreten. Gebt also Acht, dass die Kooperation mit eurer
Pflicht zur Neutralität als Vertreter aller Schüler eurer Schule vereinbar ist.
Vielleicht kann ja die eine oder andere projektbezogene Zusammenarbeit verabredet werden oder du
kannst bei Verbänden kompetente Teilnehmer für eine Podiumsdiskussion, die du an deiner Schule
veranstalten willst, gewinnen.
Mitarbeiter der Regierungen in den Schulbezirken von Mittelschulen, Förderschulen und
beruflichen Schulen
Die Schulaufsicht unterliegt in Bayern im Bereich der Mittel-, Förder- und beruflichen Schulen (Aus-
nahme: Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den sieben Bezirksregierungen. An jeder Regierung
wurde ein Mitarbeiter mit der Aufgabe betraut, die SMV-Arbeit der jeweiligen Schulart zu betreuen.
Dieser organisiert auch die Aussprachetagungen auf Schulamts- bzw. Bezirksebene und steht den dort
gewählten Schülervertretern als Ansprechpartner zur Verfügung, aber auch jeder Schülersprecher kann
sich bei ihm Rat holen. Scheut euch also nicht, bei Bedarf Kontakt mit ihm aufzunehmen!
Fachreferenten der Ministerialbeauftragten der Gymnasien und Realschulen
Der Freistaat Bayern ist im Bereich der Gymnasien und Realschulen in acht so genannte „Schulauf-
sichtsbezirke“ aufgeteilt. Diese organisieren sich nach den Regierungsbezirken (nur Oberbayern ist
aufgrund der vielen Schulen geteilt in Oberbayern-Ost und -West). Die Schulaufsicht wird vom Ministerial-