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Bezirksschülersprecher

Bezirksschülersprecher vertreten die gesamte Schülerschaft einer Schulart in einem Bezirk (z. B. alle

Schüler der Gymnasien in Mittelfranken). Sie werden auf den Bezirksaussprachetagungen von den

Schülersprechern einer Schulart eines Bezirks gewählt und bilden zusammen die Landesschülerkonfe-

renz (

1.3.1 „Landesschülerkonferenz“).

Im Art. 62 Abs. 6 BayEUG heißt es: „Zu den Aufgaben der Bezirksschülersprecherinnen und Bezirks-

schülersprecher gehört insbesondere der Erfahrungsaustausch bezüglich der die jeweilige Schulart

betreffenden Angelegenheiten.“ Dieser kann erfolgen, indem sich Bezirksschülersprecher derselben

Schulart und der einzelnen Bezirke Bayerns über Probleme und sonstige Themen, die Schule und

Bildung betreffen, austauschen sowie nach Lösungen suchen und Verbesserungsvorschläge je nach

Zuständigkeit, z. B. beim Ministerialbeauftragten, bei Mitarbeitern der Regierungen oder zur Landes-

schülerkonferenz, einbringen.

Der Bezirksschülersprecher und sein Stellvertreter unterstützen den Landesschülerrat. Sie können

Seminare vorbereiten und leiten. Sie sollten Kontakt zu Lehrer- und Elternvertretern halten und geben

Informationen, die Schule und Unterricht betreffen, an die Schülersprecher weiter. Auch an den halb-

jährlich stattfindenden Vollversammlungen seines Bezirksjugendrings darf der Bezirksschülersprecher

oder sein Stellvertreter teilnehmen. Im Bereich der Gymnasien ist festgelegt, dass der Bezirksschüler-

sprecher den Vorsitz der BAT übernimmt (§ 13 GSO).

Du kannst dich mit Fragen, Bitten und Anregungen immer an deinen Bezirksschülersprecher wenden,

der dir Antworten und Hilfestellungen gibt und ggf. deine Wünsche an die BAT, die Dienststellen der

Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen, an die Landesschülerkonferenz, den Landesschülerrat oder

das Kultusministerium weiterleitet (

1.3.1 „Mitwirkungsämter und -gremien für Schüler“).

1.2.2 Wichtige Partner

Außer mit Lehrern und Eltern könnt ihr natürlich auch mit Verbänden gut kooperieren. Hier müsst ihr als

Schülervertreter aber bedenken, dass z. B. Eltern- und Lehrerverbände bestimmte eigene und gele-

gentlich auch (bildungs-)politische Interessen vertreten. Gebt also Acht, dass die Kooperation mit eurer

Pflicht zur Neutralität als Vertreter aller Schüler eurer Schule vereinbar ist.

Vielleicht kann ja die eine oder andere projektbezogene Zusammenarbeit verabredet werden oder du

kannst bei Verbänden kompetente Teilnehmer für eine Podiumsdiskussion, die du an deiner Schule

veranstalten willst, gewinnen.

Mitarbeiter der Regierungen in den Schulbezirken von Mittelschulen, Förderschulen und

beruflichen Schulen

Die Schulaufsicht unterliegt in Bayern im Bereich der Mittel-, Förder- und beruflichen Schulen (Aus-

nahme: Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den sieben Bezirksregierungen. An jeder Regierung

wurde ein Mitarbeiter mit der Aufgabe betraut, die SMV-Arbeit der jeweiligen Schulart zu betreuen.

Dieser organisiert auch die Aussprachetagungen auf Schulamts- bzw. Bezirksebene und steht den dort

gewählten Schülervertretern als Ansprechpartner zur Verfügung, aber auch jeder Schülersprecher kann

sich bei ihm Rat holen. Scheut euch also nicht, bei Bedarf Kontakt mit ihm aufzunehmen!

Fachreferenten der Ministerialbeauftragten der Gymnasien und Realschulen

Der Freistaat Bayern ist im Bereich der Gymnasien und Realschulen in acht so genannte „Schulauf-

sichtsbezirke“ aufgeteilt. Diese organisieren sich nach den Regierungsbezirken (nur Oberbayern ist

aufgrund der vielen Schulen geteilt in Oberbayern-Ost und -West). Die Schulaufsicht wird vom Ministerial-