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Inklusion einzelner Schüler
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Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an der
allgemeinen Schule oder beruflichen Schule durch die Mobilen
Sonderpädagogischen Dienste (MSD) der Förderschule unter-
stützt werden. Ggf. erfolgt eine Unterstützung in Verantwortung
der Jugend- und Eingliederungshilfe.
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Lehrkräfte von Förderschulen unterstützen in ihrer Tätigkeit
im MSD
•
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an der allgemeinen Schule oder beruflichen
Schule,
•
deren Eltern sowie
•
die Lehrkräfte.
Folgende Angebote werden darüber hinaus imMSD gemacht:
•
Diagnostik
•
Beratung
•
Koordination der Förderung
•
Fortbildungen
Alle Informationen zur Inklusion
auch im Internet
1 (vgl. Art. 30b Abs. 2 BayEUG)