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Förderschule

1

Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förder

bedarf, indem sie eine den Anlagen und der individuellen Eigenart

der Kinder und Jugendlichen gemäße Bildung und Erziehung

vermitteln.

2

Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und

unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung.

(Art. 19 Abs. 3 BayEUG)

Berufsorientierung an Förderschulen

An Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren mit

dem Förderschwerpunkt Lernen wird der Unterricht in den Jahr

gangsstufen 7–9 auch in so genannten

Sonderpädagogischen

Diagnose- und Werkstattklassen

erteilt. Durch den Lehrplan für

den Bereich „Berufs- und Lebensorientierung“ werden gezielte

Hilfen zur individuellen Berufsorientierung, -vorbereitung und

-eingliederung gegeben. Das praktische Lernen wird durch den

hohen Anteil an Betriebserkundungen, Praktikumstagen und

-wochen zunehmend auf außerschulische Lernorte ausgeweitet.

Praxisanteile im Fach Berufs- und Lebensorientierung

(Förderschwerpunkt Lernen) in den Jahrgangsstufen 7–9

Die Kooperation mit den Partnern aus der Praxis (Betriebe, Meister

usw.) wird verstärkt, um das Unterstützungssystem noch weiter

auszubauen.

Berufs- und Praxisorientierung als curriculare Kernelemente

In den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale

Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören sowie

Sehen wird i.d.R. nach dem Lehrplan der Mittelschule, ggf. mit

spezifischen sonderpädagogischen Adaptionen, unterrichtet.