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Förderschule
1
Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förder
bedarf, indem sie eine den Anlagen und der individuellen Eigenart
der Kinder und Jugendlichen gemäße Bildung und Erziehung
vermitteln.
2
Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und
unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung.
(Art. 19 Abs. 3 BayEUG)
Berufsorientierung an Förderschulen
An Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren mit
dem Förderschwerpunkt Lernen wird der Unterricht in den Jahr
gangsstufen 7–9 auch in so genannten
Sonderpädagogischen
Diagnose- und Werkstattklassen
erteilt. Durch den Lehrplan für
den Bereich „Berufs- und Lebensorientierung“ werden gezielte
Hilfen zur individuellen Berufsorientierung, -vorbereitung und
-eingliederung gegeben. Das praktische Lernen wird durch den
hohen Anteil an Betriebserkundungen, Praktikumstagen und
-wochen zunehmend auf außerschulische Lernorte ausgeweitet.
Praxisanteile im Fach Berufs- und Lebensorientierung
(Förderschwerpunkt Lernen) in den Jahrgangsstufen 7–9
Die Kooperation mit den Partnern aus der Praxis (Betriebe, Meister
usw.) wird verstärkt, um das Unterstützungssystem noch weiter
auszubauen.
Berufs- und Praxisorientierung als curriculare Kernelemente
In den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören sowie
Sehen wird i.d.R. nach dem Lehrplan der Mittelschule, ggf. mit
spezifischen sonderpädagogischen Adaptionen, unterrichtet.