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in Bayern gehörte. Noch in der Nacht vom 9. auf

den 10. März 1933 wurde er verhaftet, imMünch-

ner Polizeigefängnis inhaftiert und ohne richter-

liches Urteil in Schutzhaft gehalten. Im Zuge des

Röhm-Putsches wurde Gerlich nach Dachau ge-

bracht, wo er in der Nacht vom 30. Juni auf den

1. Juli 1934 ermordet wurde.

Gerlich war der erste und einzige Bedienstete der

bayerischen Archivverwaltung, der Opfer der ers-

ten internen Säuberungsmaßnahme wurde. Das

aufgrund des Gesetzes über die Wiederherstellung

des Berufsbeamtentums im August 1933 gegen ihn

eingeleitete Dienstenthebungsverfahren führte

bereits am 1. September desselben Jahres zu sei-

ner Entlassung aus dem bayerischen Staatsdienst.

Dieses Gesetz hatte – vereinfacht ausgedrückt –

den Zweck, Staatsbedienstete, die den marxisti-

schen Parteien oder der jüdischen Religionsge-

meinschaft angehörten, aus dem aktiven Dienst

zu entfernen. Die generalklauselartigen Bestim-

mungen ermöglichten es aber, praktisch jeden

missliebigen Stelleninhaber in den Ruhestand zu

versetzen. Dass in der bayerischen Archivverwal-

tung nur Gerlich als Betroffener identifiziert wurde,

lässt den Schluss zu, dass im Archivdienst keine

jüdischen Mitarbeiter beschäftigt waren. Wie

Generaldirektor Riedner gegenüber dem Minis-

terium betonte, zeigte die Fragebogenaktion fer-

ner, »dass kein Beamter, Anwärter, Angestellter

oder Arbeiter der staatlichen Archivverwaltung

irgendwelche, auch nur lose Beziehungen zur

Sozialdemokratischen oder Kommunistischen

Partei, ihren Hilfs- und Ersatzorganisationen und

ihren Vertretern im Ausland unterhält.«

links und oben

Meldung Dr. Fritz Gerlichs als Betroffener nach dem Gesetz über die

Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Erhebungsbogen vom 4. August 1933

(BayHStA, MK 15683).

Personalpolitische Eingriffe

Der Artikel im »Stürmer« und der Fall Gerlich hatten deutlich gemacht,

dass den Nationalsozialisten ein Umbau der bayerischen Archivver-

waltung amHerzen lag. Oberstes Ziel musste es daher sein, eigene An-

hänger auf verantwortliche Positionen zu setzen, um so die fachliche

Ausrichtung, aber auch die personelle Entwicklung unter Kontrolle zu

bringen. Aus den Akten des Kultusministeriums wird evident, dass

für diese Rolle in erster Linie der Oberarchivrat Franz Josef Knöpfler

ausersehen war, der nach der Machtergreifung in kurzer Folge zum

Staatsarchivdirektor und 1936 zum Direktor der Staatlichen Archive,

das heißt zum zweiten Mann hinter Generaldirektor Riedner, befördert

wurde. Der von Karriere- und Geltungssucht getriebene Knöpfler war

vor 1933 als Sympathisant der DNVP in Erscheinung getreten, aber

bereits am 1. Mai 1933 in die NSDAP eingetreten. In der Archivver-

waltung übernahm er für die Partei rasch wichtige Vertrauenspositi-

onen, so etwa die personalpolitisch wichtige Funktion des politischen

Leiters des Amtes für Beamte bei den staatlichen Archiven. Nach dem

unerwarteten Tod Otto Riedners am 7. November 1937 stand Knöpfler

alleine an der Spitze der bayerischen Archivverwaltung, auch wenn er

die Geschäfte des Generaldirektors bis zum 1. Februar 1943 lediglich

kommissarisch ausübte.

Dass Knöpfler die Beförderung zum Generaldirektor mehr als fünf

Jahre lang versagt blieb, empfand er selbst als ständigen Stachel im

Fleisch. Wichtigster Grund dafür war die geplante Verreichlichung

des Archivwesens und damit der Wegfalls der Generaldirektorenstelle.

Allerdings hatte Knöpfler seit 1938 auch mit Zweifeln an seiner politi-

schen Zuverlässigkeit und seit Beginn des Luftkriegs auch mit solchen

an seiner fachlichen Eignung zu kämpfen. Zur Belastung wurde vor

allem der unproduktive Konflikt um die Archivalienauslagerungen,

den Knöpfler mit dem Leiter der im selben Dienstgebäude unterge-

brachten Bayerischen Staatsbibliothek, dem Parteimitglied Nr. 4 Ru-

dolf Buttmann, ausfocht. Weder die Verankerung in der Partei noch

die 1938 begonnene Karriere in der SS bewahrten Knöpfler letztlich

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