Garderoben–
zwang
In der Grundschule
unseres Sohnes müs–
sen die Kinder ihre
Jacken in der gänz–
lich unbewachten
Garderobe aufhängen.
Kann man sie denn
dazu zwingen? Und
wer übernimmt die
Haftung, falls etwas
gestohlen oder be–
schädigt wird?
Gertraud K. - R.
Grundsätzlich kann man wohl
Schüler nicht von vornherein
dazu zwingen, ihre Jacken
8 SCHULE
aktuell
at
&
Auskw
SCHULE aktuell beantwortet Lese
und Mäntel in einer Gardero–
be aufzuhängen, wenn An–
laß zu der Befürchtung be–
steht, daß das Kleidungsstück
entwendet wird. Ist jedoch
die Garderobe entweder ab–
schließbar oder entsprechend
plaziert, so ist das Verlangen
des Lehrers, sie zu benutzen,
gerechtfertigt. Falls eine Gar–
derobe allerdings nicht die–
sen Vorgaben entspricht, so
haftet für Diebstähle und Be–
schädigungen letztlich der
Schulaufwandsträger.
Doppelpack
Wir, die Schüler
der 8. Klasse einer
Realschule, schrei-
ben in zwei Wochen
eine Schulaufgabe in
Rechnungswesen. Zum
gleichen Termin müs–
sen wir .Die Bürg–
schaft" von Schiller,
eine Ballade mit 20
Strophen, auswendig
gelernt haben. Darf
die Deutschlehrerin
ein so langes Ge–
dicht an einem
Schulaufgabentag
überhaupt abfragen?
Themas F. - H.
Eine Regelung dahingehend,
daß an einem Schulaufgaben–
tag kein langes Gedicht ver–
langt werden darf, gibt es
natürlich nicht. Es sollte aber
selbstverständlich sein, daß
Lehrer bei der Erhebung von
derartig umfangreichen münd–
lichen leistungsnachweisen
auf die Belastung_ der Schüler
an dem betreffenden Tag
Rücksicht nehmen. ln einem
Fall wie dem Euren läßt sich
das Abfragen des Gedichtes
sicher auf eine der nachfolgen–
den Deutschstunden legen.
Rückgriff
Vor kurzem wurde .ich
in Physik - ich bin
in der 10. Klasse
einer Realschule -
über ein Stoffgebiet
ausgefragt, das wir
schon vor über zwei
Monaten abgeschlos–
sen hatten. Ist das
erlaubt?
Andreas K. · - M.