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Kinder von Asylbewerbern und Bürger-

kriegsflüchtlingen sollen in Bayern künf-

tig schulpflichtig sein. Dies sieht ein vom

Kabinett beschlossener Gesetzentwurf

vor, der nun dem Bayerischen Landtag

zur weiteren Behandlung vorliegt. Damit

erhält der Schulbesuch von Asylbewer-

berkindern, der bisher von Ort zu Ort

individuell geregelt wurde, eine sichere

Rechtsgrundlage. Die Schulpflicht soll

drei Monate nach dem Zuzug aus dem

Ausland beginnen.

Oktober 2001

Rubriken

Impressum 2 Neues vom Salvatorplatz 2 Medienecke 9 Der Schulpsychologe 15 Rat & Auskunft 18 Übrigens ... 20

Inhalt

Herausgeber

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,

Salvatorstraße 2, 80333 München

Sekretariat

Tel. 089/21 86-12 17,

Fax 089/21 86-12 80

Redaktion

Winfried Karl (verantwortlich), Erich Biebl,

Dr. Beate Promberger

Gestaltung

Agentur

2

München

Druck und Herstellung

maul-belser Nürnberg, Breslauer Straße 300

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Naturpapier

Titelfoto

Gert Krautbauer

Die Zeitschrift wird kostenlos über die Schulen an die Eltern verteilt.

n e u e s

Immer häufiger lassen sich Schülerin-

nen und Schüler in der Jahrgangsstufe

11 des Gymnasiums beurlauben, um ein

Schuljahr im Ausland zu verbringen.

Nach ihrer Rückkehr können sie in den

Ausbildungsabschnitt 12/1 auf Probe

vorrücken. Zusätzlich mussten sie jedoch

bisher in allen Vorrückungsfächern, in

denen sie in der Jahrgangsstufe 12 keinen

Unterricht mehr besuchten, innerhalb

eines halben Jahres eine so genannte

Feststellungsprüfung über den Stoff der

11. Klasse ablegen. Dies wurde zum

neuen Schuljahr geändert: Wer für den

Schulbesuch im Ausland beurlaubt wird,

muss nun keine Feststellungsprüfungen

mehr ablegen. Die Neuregelung gilt be-

reits für Schüler, die in diesem Schuljahr

auf Probe die Jahrgangsstufe 12 besu-

chen. Damit soll der internationale Aus-

tausch gefördert und die anschließende

Wiedereingliederung erleichtert werden.

Nachzulesen im Wortlaut unter:

www.km.bayern.de/schule/gesetze/

gso/index.html (§ 55 Abs. 3 und § 56 a

der Schulordnung für die Gymnasien)

Impressum

Schulpflicht

Erleichterung

– 3 01

2

z

E

Lehrerimage 4 Leserecho auf den Artikel in EZ 2/01 Gewaltprävention 6 Ein Projekt an Regensburger Schulen Kopien 8 Welche Kosten Eltern tragen müssen Ferienkalender 10 Hauptschule 12 Erste Erfahrungen mit den M-Klassen Schuljahr 2001/2002 13 Neuerungen in den Schularten Schulentwicklung 14 Anleitung für eine Fragebogenaktion Internet 16 Die Anwendung im Unterricht