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Flexible Grundschule

2 Lerndokumentation und Leistungserhebung in der Flexiblen Grundschule

2.4 Leistungsnachweise mit zwei Anspruchsniveaus

Der Unterricht in der Flexiblen Grundschule ist zu einem großen Teil als Lernen an einem gemeinsamen

Thema angelegt, das Zugänge auf unterschiedlichen Lernniveaus zulässt. Auch die Probearbeiten sollten so

gestaltet werden, dass sie dieser Tatsache Rechnung tragen. Im Modellversuch wurden daher Leistungsnach-

weise mit zwei Anspruchsniveaus in allen Fächern erprobt.

Solche Probearbeiten bestehen aus zwei Teilen: einem Basisteil mit Aufgaben auf grundlegendem Niveau

und einem erweiterten Teil mit Aufgaben auf weiterführendem Niveau. Im Idealfall bietet jeder Teil Aufgaben

auf den verschiedenen Anforderungsstufen Reproduktion, Reorganisation, Transfer und Problemlösung an.

Damit die schulerfahrenen Kinder sich nicht zu lange mit Aufgaben auf grundlegendem Niveau aufhalten

und genügend konzentriert die weiterführenden Aufgaben bearbeiten, sollten die Aufgaben eindeutig (mit

Symbolen gekennzeichnet) in ihren Niveaustufen erkennbar und voneinander getrennt angeordnet sein.

Entscheidend ist zudem, dass die Probearbeit nicht zu umfangreich und zu textlastig gestaltet wird.

Der Basisteil soll von allen Kindern in der flexiblen Eingangsstufe bearbeitet werden. Die Bearbeitung der

Aufgaben auf weiterführendem Niveau steht hingegen den Kindern im ersten Schulbesuchsjahr bzw. Kin-

dern, die sich zwar im zweiten Schulbesuchsjahr befinden, aber evtl. noch ein drittes Jahr in der flexiblen

Eingangsstufe verweilen, frei. Der zweite Teil der Probearbeit ist nur Pflicht für diejenigen Schülerinnen und

Schüler, die nach dem Schuljahr in Jahrgangsstufe 3 vorrücken. Nur die Probearbeiten dieser Kinder werden

ab dem Schulhalbjahr benotet. Probearbeiten mit zwei Anspruchsniveaus sind nach Erfahrung der Lehrkräf-

te im Modellversuch im ersten Schulhalbjahr noch schwer durchzuführen, da die Schulanfängerinnen und

-anfänger noch mehrheitlich über zu geringe Schreib- und Lesefähigkeiten verfügen. Ab Beginn des zweiten

Halbjahres können Probearbeiten mit zwei Anspruchsniveaus jedoch in allen Fächern eingesetzt werden. Sie

bieten aufschlussreiche Einblicke in die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler: Manche Kinder,

denen bestimmte Aufgaben nicht zugetraut werden, lösen diese souverän. Andere Schülerinnen und Schü-

ler, die sehr überlegen wirken, zeigen unerwartete Schwächen und bearbeiten überwiegend Aufgaben aus

dem Basisteil.

Auch wenn gemeinsame Probearbeiten für alle Schülerinnen und Schüler darauf hinweisen, dass an einem

gemeinsamen Thema gelernt wurde, müssen nicht alle Probearbeiten in der oben beschriebenen Weise

aufgebaut sein. Probearbeiten können auch nur von einem Teil der Klasse geschrieben werden, z. B. von den

Kindern im zweiten Schulbesuchsjahr.