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MSD eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer Schulbeglei

tung ab. Suchen Sie deshalb im Vorfeld das Gespräch sowohl

mit der Schule, als auch mit dem Träger der Eingliederungshilfe.

Die Inklusionsberatung am Schulamt (siehe Kontaktdaten S. 64 ff.)

kann Sie hierbei ebenfalls unterstützen. Empfehlenswert ist die

Organisation einer Schulbegleitung durch einen privaten Anbieter.

Dies sind häufig Wohlfahrtsverbände.

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Bei Besuch einer beruflichen Schule, insbesondere Berufsschule

und Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, können

Sie sich an die Bezirke, Jugendämter oder auch an die Arbeits

agentur wenden. Diese werden nach den sozialrechtlichen

Bestimmungen untereinander klären, wer zuständig ist.

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Organisationsmöglichkeiten einer Schulbegleitung

Die Schulbegleitung wird von einem Dienst oder einer privaten

Förderschule zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Beträge

für die Schulbegleitung werden von den Bezirken und den

Jugendämtern bezahlt.

Die Eltern des Kindes beschäftigen und entlohnen den/die eigens

gewählten Schulbegleiter/in selbst (Arbeitgebermodell) und

erhalten die Aufwendungen im Erstattungsverfahren vom Kostenträger

zurück.

Sonstige außerschulische

Unterstützungsmöglichkeiten

Zum Teil bedarf es auch der sächlichen Unterstützung (z.B. Mikro-

Port-Anlage bei Hörbeeinträchtigungen) durch außerschulische

Kostenträger, insbesondere durch Krankenkasse oder Eingliede

rungshilfe. Besprechen Sie rechtzeitig mit dem bisherigen Kosten

träger, inwieweit eine Unterstützung nach dem Schulwechsel

besteht.

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