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16 Schulbegleitung und sonstige außer

schulische Unterstützungssysteme

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Schulbegleitung

Was ist eine Schulbegleitung und wer bekommt sie?

Reichen die schulischen Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit

Behinderung nicht aus und besteht aufgrund der Behinderung ein

spezifischer und individueller Hilfebedarf, so kann gegebenenfalls

eine Schulbegleitung während des Schulalltags unterstützen.

Eine Schulbegleitung, auch persönliche Assistenz genannt,

leistet lebenspraktische Hilfestellungen (z.B. beim An- und Aus

ziehen eines Kindes mit einer entsprechenden Körperbehinderung),

übernimmt pflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe beim Toilettengang),

gibt Hilfen zur Mobilität (z.B. für blinde Schülerinnen und Schüler),

unterstützt bei der Kommunikation (z.B. bei Kindern mit Autismus)

leistet Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.

Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte. Die schulpädagogische

und didaktische Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffes

an junge Menschen mit Behinderung obliegt ausschließlich den

Lehrkräften. Eine Behinderung oder ein sonderpädagogischer

Förderbedarf berechtigt nicht automatisch zu einer Schulbegleitung

bzw. erfordert diese.

Wie und wo beantrage ich eine Schulbegleitung?

Bei Besuch einer Realschule, eines Gymnasiums, einer Wirt

schaftsschule und deren entsprechenden Förderschulen, insbe

sondere Förderzentren: Zuständig für die Bewilligung einer

Schulbegleitung sind die Träger der Eingliederungshilfe. Dies ist

bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung und Sinnes

schädigungen bzw. einer Mehrfachbehinderung der örtlich

zuständige Bezirk und bei einer seelischen Behinderung Ihr örtlich

zuständiges Jugendamt. Der Bezirk bzw. das Jugendamt (siehe

Kontaktdaten S. 64 ff.) prüft den Hilfebedarf Ihres Kindes und

entscheidet, ob eine Schulbegleitung die notwendige und richtige

Maßnahme ist, um den individuellen Hilfebedarf zu decken.

Erforderlich dafür ist ein Antrag, den Sie als Erziehungsberechtige(r)

für Ihr Kind stellen. Ihre Schule gibt in Zusammenarbeit mit dem