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3.2 Schüler mit Verantwortung! Wie Rechte und Pflichten Gemeinschaft

ermöglichen

Mit der Stärkung seiner Rechte wird das Leben für den Schüler also nicht nur spannender, sondern

auch anstrengender. Denn er muss nun auch lernen, die ihm gewährten Rechte verantwortungsbe-

wusst wahrzunehmen. Und früher oder später kommt er vielleicht bei dem Problem an, dass er, indem

er seine Rechte wahrnimmt, die Rechte von anderen Schülern oder von Eltern beschneidet.

Bevor wir aber zu solchen Einzelheiten kommen, ist es notwendig, zunächst einmal einige grundsätz-

liche Überlegungen anzustellen. Wir holen etwas aus:

3.2.1 Rechte

Der eine oder andere von euch hat vielleicht im Eng-

lisch-Unterricht W. Goldings Roman „Lord of the

flies“ („Herr der Fliegen“) gelesen. Das Buch erzählt

die Geschichte von sechs- bis zwölfjährigen Jungen,

die auf einer Insel, abgeschnitten von der Zivilisation,

der sie entstammen, zusammenleben müssen. Es

entwickeln sich Rivalitäten und gewalttätige Konflik-

te, die zeigen, wie nötig es ist, dass sich Gemein-

schaften Regeln geben.

Nicht sehr viel anders verhält es sich bei der tatsäch-

lichen Gründung eines Staates. Auch hier ist das Ziel,

den Kampf „Jeder gegen Jeden“ zu vermeiden und

das Zusammenleben zum Wohle aller zu regeln: Es

schließen sich Menschen eines bestimmten (Staats-)

Gebietes, also das Staatsvolk, zusammen. Diese

Menschen übertragen ihre Macht auf den Staat. Die-

ser Staat legt mit seiner Verfassung und seinen Gesetzen bestimmte Rechte und Pflichten fest, an die

jeder Staatsbürger gebunden ist. Das hat den praktischen Vorteil, dass die Menschen aufgrund dieser

Regeln friedlich zusammenleben können. Gäbe es diese Rechte und Pflichten nicht, woher wüsste

man dann eigentlich, was wer tun darf, was Recht und was Unrecht ist?

Womit wir auch schon im Klassenzimmer angekommen wären… Denn auch euch als Schüler kommen

Rechte zu. Diese sind im Gesetz über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

festgehalten.

Nach Art. 56 BayEUG habt ihr das Recht,

euch am Schulleben zu beteiligen,

über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebes hinreichend unterrichtet zu werden,

Auskünfte über euren Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten sowie

im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken.

Als Gremium, das darüber hinaus allgemeine Interessen der Schüler wahrnimmt, dient der Landes-

schülerrat (

1.3.1 „Landesschülerrat“).

Wer nun im Besitz solcher Rechte ist, sollte damit aber auch verantwortungsbewusst umgehen kön-

nen. Er muss also zu „selbstständigem Urteil und eigenverantwortlichem Handeln“, „zu verantwort-

lichem Gebrauch der Freiheit“ und zur Wahrnehmung seiner „Rechte und Pflichten in Familie, Staat

und Gesellschaft“ (Art. 2 BayEUG) befähigt sein. Dem Staat erwächst daraus der Auftrag, euch Schüler

Szene aus einer Theateraufführung von Goldings „Herr

der Fliegen“ am Jungen Theater, Bonn