LehrplanPLUS Grundschule - page 19

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Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule
1 Grundlegung der Bildung als Auftrag der Grundschule
Die Grundschule ist der erste gemeinsame schulische Bildungsort für Kinder mit sehr unterschied-
lichen Biografien und Bildungshintergründen. In passgenauem Anschluss an den Bildungsort Kinder-
tageseinrichtung verwirklicht sie den ihr eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag, indem sie eine
verlässliche Grundlage für die weitere schulische Bildung sowie für kulturelle und gesellschaftliche
Teilhabe schafft. Die Grundschule wirkt partnerschaftlich zusammen mit Eltern und Familien sowie
mit anderen Bildungseinrichtungen, um die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg zu
begleiten und in ihrer Entwicklung zu einer eigenständig denkenden sowie verantwortungs- und
wertebewusst handelnden Persönlichkeit zu stärken und zu unterstützen.
Ausgangspunkt des gemeinsamen Lernens und Lebens in der Grundschule bildet die vorhandene
Vielfalt an Erfahrungen, Kompetenzen und Interessen, die Kinder mit- und einbringen. Die Grund-
schule stärkt und fordert alle ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler ganzheitlich und knüpft an
ihre sozialen Kompetenzen sowie ihre biografischen, sprachlichen, kulturellen, weltanschaulichen
und religiösen Erfahrungen an.
1.1 Werteorientierung in einer demokratischen Gesellschaft
Das pädagogische Handeln im Unterricht und im Schulleben der Grundschule orientiert sich an den
in Artikel 131 der Verfassung des Freistaates Bayern genannten Bildungszielen sowie an den Grund-
sätzen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Weitere Grundlagen bilden das Bayerische
Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie die Leitsätze für Unterricht und Erziehung
nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse. Die Bayerischen Leitlinien für die
Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit sind Grundlage und verbindlicher
Bestandteil des Grundschullehrplans.
Auf der Grundlage dieser Bildungsziele, Grundsätze und Werte beobachten und überdenken die
Schülerinnen und Schüler ihr Handeln und ihre Begegnungen mit Mitschülerinnen und Mitschülern
in alters- und entwicklungsangemessener Weise. Sie erfahren in ihrem schulischen Alltag die Bedeu-
tung und Notwendigkeit eines demokratischen, achtsamen, toleranten und respektvollen Umgangs
mit anderen. Durch die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und Lebensweisen erweitern
sie ihren Erfahrungshorizont, ihre Bewertungsmaßstäbe sowie ihre Handlungsmöglichkeiten.
1.2 Grundlegung der Bildung
Ausgehend von ihrer Erlebnis- und Erfahrungswelt und auf der Grundlage bereits erworbener Kom-
petenzen entwickeln und vertiefen die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule ihre Interessen.
Sie betrachten Phänomene in ihrer Umwelt unter erweiterten und neuen Gesichtspunkten sowie
unterschiedlichen Perspektiven. Dazu erlernen sie grundlegende Kulturtechniken, Fachbegriffe,
Erklärungsmodelle sowie Methoden und wenden sie in ihrer Erfahrungswelt an, indem sie ihre bis-
herigen Wahrnehmungen, Beobachtungen und Kenntnisse ergänzen, systematisieren und vertiefen.
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