Der Kulturfonds Bayern - page 8

8
Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es,
Projekte
mit kulturellem
Schwerpunkt
bayernweit
und mit besonderem Nachdruck in der
Fläche zu fördern. Investitionsmaßnahmen können im Bereich Bildung
nicht gefördert werden. Die Zuwendungen werden ausschließlich
in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschub-
finanzierung gewährt, sofern die Projekte den Fördergrundsätzen
„Kreativität“, „Aktivierung der Teilnehmenden, um einen nachhaltigen
Lernerfolg zu erzielen“ sowie „Überregionalität, zumindest Überört-
lichkeit“ entsprechen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von
Angeboten zum Seniorenstudium über Unterstützung von Ehren-
amtsarbeit bis hin zu außerunterrichtlichen Projekten für Schülerinnen
und Schüler aus den Bereichen Kunst und Kultur. Die Förderung
erfolgt grundsätzlich in Form von
Zuschüssen
.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest
aber
überörtlicher Bedeutung
sein. Anträge können nur berück-
sichtigt werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts
mindestens 5.000 Euro betragen. Das Fördergebiet umfasst ganz
Bayern, vorrangig unterstützt werden jedoch örtliche Initiativen
außerhalb der Ballungszentren. Bei Konzepten, die sich die in
München und Nürnberg vorhandene Infrastruktur zu Nutze machen,
um mit diesen günstigeren Startvoraussetzungen anschließend in
die Regionen hinauswirken zu können, kann eine Ausnahme
gemacht werden.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt
noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über
den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
erforderlich.
Es besteht
kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung. Die Förde-
rung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 50 v.H. der zuwen-
dungsfähigen Kosten begrenzt.
Fördervoraussetzungen
1,2,3,4,5,6,7 9,10,11,12
Powered by FlippingBook