3
Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle
Investi-
tionen
und
Projekte
nichtstaatlicher Träger gefördert werden,
in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle
Förderung). Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen
ist eine Anschubfinanzierung möglich. Multifunktionale Ver-
anstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kulturzentren
o.ä. sind aus Mitteln des Kulturfonds grundsätzlich nicht förder-
fähig; Ausnahmen gibt es für Investitionen für kommunale
multifunktionale Kulturzentren in strukturschwachen Regionen.
Die Förderung erfolgt in Form von
Zuschüssen
oder zinsgüns-
tigen
Darlehen
.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest
aber von
überörtlicher Bedeutung
sein; Maßnahmen mit zuwen-
dungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € können
daher in der Regel nicht gefördert werden. Das Fördergebiet
umfasst
ganz Bayern
; grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings
Maßnahmen in München und Nürnberg.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen
(Mehrfachförderung)
sowie aus Mitteln der Bayerischen Landes-
stiftung ist grundsätzlich
ausgeschlossen
.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt
noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung
über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden,
ist die
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
erforderlich.
Es besteht
kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung. Die Förde-
rung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v.H. der zuwen-
dungsfähigen Kosten begrenzt.
Fördervoraussetzungen