Der Kulturfonds Bayern - page 6

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Anträge sind bis
spätestens 1. November
für das Folgejahr in
2-facher Ausfertigung
bei der zuständigen Regierung
einzureichen:
Regierung von Oberbayern, 80534 München
Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut
Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg
Regierung von Oberfranken, Postfach 110165, 95420 Bayreuth
Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach
Regierung von Unterfranken, Postfach 6349, 97013 Würzburg
Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg
Die Antragsunterlagen müssen enthalten:
ein Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
eine detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan
einen Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenanteil, Leistungen
Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds, bei mehr-
jährigen Projekten ggf. gegliedert nach Jahren)
einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von
projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum
„Kulturfonds“ des Staatsministeriums.
Über Zuwendungen von mehr als 25.000 € entscheidet der
Minister-
rat
mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanz-
fragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft
und Kunst des
Bayerischen Landtags
. Über Zuwendungen bis
25.000 € entscheidet das
Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst
.
Antragsverfahren
1,2,3,4,5 7,8,9,10,11,12
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