STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

50 Welche gesetzliche Regelung gilt in Deutschland? Seit November 2012 gilt in Deutschland die so genannte Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jeder Bürger regelmäßig in die Lage versetzt werden soll, sich mit der Frage der eigenen Entscheidung zur Organ spende ernsthaft zu befassen und eine Erklärung zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten des deutschen Trans plantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Leb zeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, z. B. in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen. - - - Welche Regelungen gelten im europäischen Ausland? Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland gilt seit November 2012 die Entscheidungslösung. In Dänemark und der Schweiz gilt die erweiterte Zustim mungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spen den möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. In den meisten euro päischen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Irland, Portugal, Polen, Schweden, Norwegen, Österreich, Italien, Spanien, Wales, England oder Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht gesche hen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden. Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine per sönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen. Es kann in allen EU-Amtssprachen von der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) h eruntergeladen werden. Dort sind auch Organspendeausweise in 29 Sprachen zu finden. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden sich unte r www.dso.de u n d www.bzga.de. - - - - - Das gebührenfreie Infotelefon Organspende, eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesund heitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation, beantwortet alle Fragen rund um die Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/9040400 ist das Infotelefon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. -

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