STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

49 Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein? Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Vorausset zungen erfüllt sein: Der Hirntod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schrift lichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Eintragung im Organspenderegister 9 oder Organspende ausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen. - ­ - Ich habe bereits einen Organspendeausweis. Wird auf einer Intensivstation trotzdem alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke? Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe zu spät, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der Patient kann nicht mehr gerettet werden. Bei einer kleinen Gruppe von Patienten stellt sich die Frage einer Organspende: Die Durchblutung und die Funktionen ihres Gehirns sind aus ver schiedenen Ursachen vollständig ausgefallen; Kreislauf und Atmung werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten. Erst wenn der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Die Intensivmediziner, die den Tod feststellen, haben mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun. - Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem einen eigenen Organspende ausweis ausfüllen? ­ Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende im Organspenderegister 10 oder auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Den Organspendeausweis gibt es unter anderem beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Ruf nummer 0800/9040400. ­ Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen? Die Familie kann in der von ihr gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahmeoperation wird die Operationswunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden. Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert? Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom deutschen Ärztetag gibt es dazu einen ausformulierten Text vorschlag: „Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe/Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntods bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maß nahmen zur Bestimmung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“ - ­ 9 Eintragungen in das Organspenderegister werden voraussichtlich erst ab Mitte 2022 möglich sein. 10 Eintragungen in das Organspenderegister werden voraussichtlich erst ab Mitte 2022 möglich sein.

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